Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 „1.  Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 50a für den Teilbereich „Kaiserstraße / Martin-Luther-Straße / Kirchstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 11.12.2007 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich in der südlichen Haaner Innenstadt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 21, Nrn. 63, 64, 218, 219, 220, 230, 231, 232, 233, 235, 236, 602, 606, 632, 706, 708, 710, 774, 799, 812, 852, 863, 887. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig