Beschluss:

 

1. Dem Bürgerantrag vom 29.02.2024 zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Sombers“ im Bereich Ohligser Straße 37 und 39 wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragstellenden einen Planungsvertrag zur Kostenübernahme abzuschließen und eine Sitzungsvorlage zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses vorzubereiten.

 

oder alternativ bei sich abzeichnender Ablehnung des Projektes

 

2. Dem Bürgerantrag vom 29.02.2024 zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Sombers“ im Bereich Ohligser Straße 37 und 39 wird nicht entsprochen.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Heiko Timmer als Antragsteller und Herr Henning Schmidt vom Büro Rheinruhr Stadtplaner.

 

Für Stv. Andreas Rehm nimmt Stv. Nicola Günther an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes teil.

 

Der Antragsteller Herr Heiko Timmer, Ingenieurbüro Timmer Reichel GmbH stellt die beabsichtigte Nutzung der beiden Grundstücke vor und zeigt die mögliche Bebauung anhand von zwei Planungsvarianten auf. Angedacht sei eine Nutzung durch ca. 1/3 Bürofläche und 2/3 Wohnen für die geplante und die Bestandsbebauung. Eine Überlegung bestehe darin, dass sich der bereits vor Ort ansässige Pflegedienst in dem neuen Gebäude auf einer Büroebene ansiedelt und in den Obergeschossen Wohnungen für das Pflegepersonal errichtet werden.

 

Im Anschluss geht Herr Henning Schmidt vom Stadtplanungsbüro Rheinruhr Stadtplaner auf die bauplanungsrechtliche Ausgangssituation und den bauplanungsrechtlichen Änderungsbedarf sowie die zu erarbeitenden Gutachten ein. U. a. ist im Rahmen der Planung auch die Baumschutzsatzung zu betrachten und der erforderliche Ersatz für die zu fällenden Bäume zu bestimmen.

 

Stv. Meike Lukat teilt für die WLH-Fraktion mit, dass diese dem Antrag nicht zustimmen werde. Sie verweist zudem auf ihre Anfrage, ob durch die heutige Parkplatznutzung ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung vorliegt. Zudem zeigt sie sich empört, dass die geplante Immobilie bereits ohne die Beschlussfassung durch den Fachausschuss im Internet angeboten wird.

 

Herr Heiko Timmer antwortet, dass das freie Grundstück bereits sehr lange im Internet beworben wird, um auf diese Weise einen Nutzer für das Grundstück gemäß derzeit gültigem Bebauungsplan, also für eine reine Büronutzung zu finden. Dies habe aber bisher keinen Erfolg gehabt. Hieraus resultierend sei die Überlegung gewachsen, dass eine Mischnutzung eine besser Vermarktungschance habe. Er habe das Grundstück von einem Gartenbaubetrieb erworben. Dieser habe das Grundstück mit Lastwagen und Baggern befahren und Material gelagert. Nach dem Erwerb habe er das Grundstück erst einmal freiräumen müssen. Bei der Anlage des Parkplatzes habe er mit seinem Gartenbauer darauf geachtet, dass die Schotterung wasserdurchlässig sei, sodass die beiden Kastanien, die vollständig umfasst werden mussten, ausreichend mit Wasser versorgt werden. Er zeigt die Situation vor Ort anhand von Fotos auf.

 

Nachträgliche Beantwortung zum Protokoll:

Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Verwaltung ist festzuhalten, dass der angelegte Parkplatz nicht gegen die Vorgaben der Baumschutzsatzung verstößt.

 

Der Seniorenbeauftragte Herr Karlo Sattler verweist darauf, dass die Stadt nicht nur ein Problem mit Wohnraum, sondern auch im Bereich der ambulanten Pflege habe.

 

Stv. Jens Lemke teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese dem Antrag zustimmen werde. Bereits heute hätte der Antragsteller Planungsrecht, eine Ergänzung um eine Wohnnutzung werde begrüßt. Der Ausgleich für die zu fällenden Bäume müsse im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft werden.

 

Stv. Jens Niklaus führt aus, dass die SPD-Fraktion ebenfalls zustimmen werde. Das Thema Baumschutz müsse im Rahmen des weiteren Verfahrens betrachtet werden.

 

StOBR Martin Stolz ergänzt, dass sowohl das Thema Artenschutz als auch Baumschutz im Rahmen des weiteren Verfahrens zu prüfen sei. Die Baumschutzsatzung sehe auch die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen vor, wenn die Ersatzpflanzungen nicht vor Ort erfolgen können.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.)

14 Ja / 3 Nein / 0 Enthaltungen

mehrheitlich beschlossen

 

zu 2.)

3 Ja / 14 Nein / 0 Enthaltungen

mehrheitlich abgelehnt