Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die im Bebauungsplan Nr. 66 c ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche erhält in Verlängerung der bereits bestehenden Straße ebenfalls die Bezeichnung (= Beschlussfassung nach Beratung)

 

                                „Buschhöfen“

 

 


Protokoll:

Stv. Straßburg fragt, ob die Straße Buschhöfen nach Fertigstellung des Baugebiets durchgängig befahrbar sei, was von 1. Bgo. Buckesfeld bejaht wird.

 

Stv. Drennhaus regt an, dass zur Vermeidung von Suchverkehren und Fehlfahrten beispielsweise von Rettungsfahrzeugen die Hausnummern der neu errichteten Wohngebäude neben dem Straßenschild platziert werden sollten.

 

1. Bgo. Buckesfeld sagt zu, dass die Verwaltung diese Anregung aufgreifen werde.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig