Sitzung: 18.09.2024 Ausschuss für Bildung und Sport
Protokoll:
Die kurzfristig eingegangene Anfrage der CDU-Fraktion zum Snackautomaten in Gruiten wird zu Protokoll beantwortet.
Antwort der Verwaltung zu Protokoll:
- Ist ein solcher Snack-Automat
genehmigungsfrei oder ist für die Aufstellung eine Genehmigung zu erteilen?
Wurde diese Genehmigung erteilt?
Nacht Mitteilung des Amtes für Bauaufsicht
und Denkmalschutz ist gemäß
§ 62 Abs. 1 Nr. 12 b) BauO NRW 2018 ist das Aufstellen von Warenautomaten
verfahrensfrei und benötigt daher keine baurechtliche Genehmigung.
- Wie beurteilt die Verwaltung das Angebot
an Produkten im Snack-Automaten an der Prälat-Marshall-Straße im Hinblick
auf den Kauf durch (Grund-)Schulkinder?
Der Gesetzgeber gibt der Verwaltung keine
Möglichkeit, das Angebot in Snack-Automaten oder auf dem Schulweg liegenden
Kiosken, Bäckereien u.ä. zu beeinflussen. Es entspricht der Lebenswirklichkeit,
dass Kinder ihr Taschengeld an vielen Stellen im Stadtgebiet auch für den Kauf
von Süßigkeiten und Getränken verwenden können. Hierzu zählen Lebensmittelgeschäfte,
Tankstellen und Kioske. Vor diesem Hintergrund erscheint der Snack-Automat als
weitere Bezugsquelle.
- Werden die in dem Automaten angebotenen
Produkte durch die Verwaltung kontrolliert?
Nein.
- Besteht die Möglichkeit, den Verkauf
bestimmter Produkte – wie beispielswiese Energy Drinks und Takis – zu
untersagen?
Nein, da es keine festgelegte Altersgrenze
für den Konsum von Energydrinks gibt, ist der Verkauf an Minderjährige nicht
verboten, so dass daher auch der Betrieb des Snack-Automaten aus ordnungsrechtlicher
Sicht nicht untersagt werden kann.