Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Braun-Kohl zeigt sich erfreut darüber, dass die IG Hochwasser Gruiten-Dorf der Politik das 10-Punkte-Programm des Landtages sowie ein Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung stellen konnte. Weniger erfreulich sei, dass sich auch zu dieser Sitzung niemand von der Bezirksregierung bereit erklärt habe, vor dem UMA Stellung zu nehmen.

 

Stv. Lukat verdeutlicht, dass es bei dieser Thematik nicht ausschließlich um Hochwasserschutz, sondern auch um den Umgang mit dem Thema Starkregen gehen sollte. So vermisse sie weiterhin den seitens der Verwaltung angekündigten Klimaanpassungsmanager.

 

Es besteht Einvernehmen, die Sitzung zu unterbrechen, um den Vertretern der IG Hochwasser die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

 

Hr. Adamowitsch führt aus, nachhaltige Schutzmaßnahmen ließen sich nur begründen, wenn der gesamte Flussverlauf der Düssel betrachtet werde. Alle betroffenen Kommunen müssten eine Gesamtbetrachtung der Düssel durchführen. Man schlage daher die Gründung eines Zweckverbandes zum Hochwasserschutz der Düssel vor, der die Gutachtenauswertung übernehmen solle.

 

Stv. Dürr entgegnet, zwar den ganzheitlichen Ansatz zu unterstützen, aber keine weiteren Sonderstrukturen wie einen weiteren Zweckverband schaffen zu wollen. Hier könne man durchaus auf bestehende Strukturen zurückgreifen (BRW/ZV Neanderthal).

 

Bgm. Dr. Warnecke erklärt, dass die Bezirksregierung jetzt den Prozess der Ausweisung eines Risikogewässers für Düssel und Kleine Düssel angehe, sei auf jeden Fall zu begrüßen.

Die Interessengemeinschaft habe auch in jedem Fall Recht damit, dass der Hochwasserschutz ganzheitlich zu betrachten sei. Genau das habe der von Stadt und BRW beauftragte Gutachter aber getan und Frau Wedmann vom BRW habe uns dies in den vorangegangenen Sitzungen immer wieder erklärt: Die Berechnungen des Gutachtens bezögen sich nicht nur auf Gruiten-Dorf, sondern das Einzugsgebiet von Düssel und Kleiner Düssel und der Bereich werde darüber hinaus genauso weit betrachtet, wie es fachlich notwendig sei. Rückhaltemaßnahmen oberhalb von Gruiten hätten allerdings KEINE Auswirkungen auf Erkrath und Düsseldorf. Der räumliche Abstand sei zu groß, auf der Strecke dazwischen fließe einfach zu viel "neues Wasser" dazu, das dann eben nicht mehr zurückgehalten werden könne. Zur Klarstellung weist sie ferner darauf hin, dass die Bezirksregierung eine Förderung der MASSNAHMEN zum Hochwasserschutz abgelehnt habe. Eine Förderung des KONZEPTES innerhalb des sog. Wiederaufbauplans sei noch nicht abschließend beschieden. Der BRW bemühe sich hier weiterhin um eine Förderung.

 

TA Mering ergänzt, die Erkrather hätten tatsächlich nicht isoliert gehandelt, deren Maßnahmen seien mit Haan abgesprochen gewesen. Es sei aber zu berücksichtigen, dass nicht alle Maßnahmen, die Gruiten-Dorf schützen, auch Erkrath helfen.

Hr. Adamowitsch betont, auch der Denkmalschutz müsse stärker berücksichtigt werden.

 

Stv. Lukat verweist auf die Sachvorträge des BRW im letzten UMA am 28.05., hier seien alle Fragen beantwortet worden. Es existierten bereits alle erforderlichen Gremien.

 

Auch Stv. Rehm sieht viele der 9 aufgelisteten Punkte als nicht zustimmungsfähig an.

 

Stv. Braun-Kohl legt noch einmal dar, dass die Zuständigkeit für Problematik bei BRW und Verwaltung, nicht aber bei der IG Hochwasser Gruiten-Dorf liege. Sie möchte noch wissen, ob der entstandene Schaden auf dem Stadtgebiet bezifferbar sei.

 

TA Mering erklärt, im Bereich der Stadtentwässerung habe es auf dem kompletten Haaner Stadtgebiet keine nennenswerten Schäden gegeben. Die Antwort zu Schäden bzgl. der Straßenunterhaltung werde zu Protokoll gegeben. Die Bezirksregierung könne keinen außergewöhnlich betroffenen Denkmalschutz in Gruiten-Dorf erkennen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der monetäre Schaden durch die Flutwelle im Juli 2021 im Bereich Straßenunterhaltung auf Haaner Stadtgebiet betrug lt. Auskunft der Kämmerei: 187.461,65 €.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich