Sitzung: 08.10.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Protokoll:
Stv. Lukat verweist auf die Anfrage der WLH-Fraktion vom 27.09. bezüglich der Zufahrt zum Wanderparkplatz Ittertalstraße und möchte ergänzend dazu wissen, wie es einem Mitglied des Rates möglich sein soll, auf öffentliche Verunglimpfung zu reagieren, wenn in dieser aus einer nichtöffentlichen Sitzung berichtet werde. Sie persönlich würde gerne auf eine solche sachlich reagieren, jedoch dürfe sie nicht aus nichtöffentlicher Sitzung berichten.
Stv. Stracke erläutert, dass dies nicht die Aufgabe jedes einzelnen Ratsmitgliedes sei. Weiterhin verweist er auf eine Kompostierungsanlage, welche dort auf dem Privatgelände errichtet werden soll und fragt an ob diese überhaupt genehmigungsfähig sei.
Bgm’in Dr. Warnecke verweist darauf, dass aus nichtöffentlichen Sitzungen nicht berichtet werden darf. Grundstücksgeschäfte seien nichtöffentliche Angelegenheiten.
Techn. Dezernent Horst teilt bezüglich der Kompostierungsanlage mit, dass nach aktuellem Kenntnisstand eine solche Anlage eine bauordnungsrechtliche Genehmigung benötige. Dies müsse jedoch noch genauer geprüft werden, was erst möglich sei, wenn das Vorhaben genauer bestimmt sei. Da es sich bei dem Gelände um eine Waldfläche, ferner dort ein Landschaftsschutzgebiet bestehe, käme auch eine Genehmigung nach dem Forst- und Waldrecht sowie dem Naturschutzrecht in Betracht.
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Stv. Wetterau verweist auf den Radschutzstreifen auf der Alleestraße und dass dadurch Parkplätze weggefallen seien. Er möchte wissen, ob der Verwaltung bekannt sei, ob Fahrzeuge dort nun häufiger schneller fahren würden als vorher.
Techn. Dezernent Horst teilt mit, dass er dies in der Sitzung nicht genau beantworten könne, sagt aber eine Antwort zu Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung:
Das
Geschwindigkeitsniveau auf der Alleestraße hat sich in den Jahren 2021 bis 2024
nur marginal geändert. Die gemessene V85, d. h. die Geschwindigkeit, die von 85
Prozent der Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird, lag relativ konstant
zwischen 52 und 55 km/h.
Problematisch sind die – auf der Bundesstraße immer schon vermehrt erfolgenden – Einzelfahrten. Die hier bei 4 Messungen ermittelten maximalen Geschwindigkeiten zwischen 107 km/h (im August 2022) und 136 km/h (im Juli 2023) hängen von Verkehrslage, Uhrzeit, Gelegenheit und Vorsatz des Fahrzeugführenden ab. Ein Zusammenhang mit der Markierung der Radschutzstreifen ist vor diesem Hintergrund weitestgehend auszuschließen, zumal für die Bewertung des Sachverhaltes die V85 maßgeblich ist.
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Stv. Günther erfragt den aktuellen Sachstand bezüglich der Grundschule sowie der Sporthalle Bollenberg.
Bgm’in Dr. Warnecke teilt mit, dass hierzu eine Mitteilung der Verwaltung in der nächsten Sitzung des Rates erfolge.
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Weitere Anfragen liegen nicht vor.