Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.       ohne Beschluss

 

2.       Der Etat für den Bereich des Jugendamtes für das Jahr 2010 wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.

 

3.       Der Stellenplan für den Bereich des Jugendamtes für das Jahr 2010 wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 4) beschlossen. Die personalwirtschaftliche Maßnahme der Wiederbesetzungssperre für die Stelle 51.7 (Jugendhilfeplanung) ist auf sechs Monate zu begrenzen. Die Stellenressource 51.3 (aufsuchende Jugendarbeit) ist im Stellenplanentwurf 2010 unverändert zu belassen.

 

4.       Das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2015 wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf beschlossen, soweit es den Aufgabenbereich des Jugendhilfeausschusses betrifft.

Die Wiederbesetzungssperre der Stelle 51.7 –Jugendhilfeplaner/-in - sollte sich auf sechs Monate belaufen.

          Der JHA fordert HFA und Rat auf, im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassungen zum Haushalt und zum Haushaltssicherungskonzept Vorsorge zu treffen, dass der notwendige Ausbau der Angebote für Unter-3-Jährige in Haan fortgesetzt werden kann.


Protokoll:

Bgo. Formella trägt den Haushaltsplanentwurf 2010 und seine Auswirkungen auf den Bereich des Jugendamtes vor (s. Anlage). Zusammenfassend lässt sich hierzu sagen, dass die allgemeine Finanzsituation erhebliche Auswirkungen haben werde und sich daraus ergebende Fehlbedarfe zu einem Nothaushalt ab 2010 führen werden.

 

Vors. Sack sieht angesichts dieser Situation den JHA verpflichtet zu einer fachlichen Positionierung und einem klaren Votum dafür, was notwendig sei. Diese Positionierung sei wichtig, da er sich Sorgen um die weiteren Schritte zum Ausbau der U3-Plätze mache. 2013 werde der Rechtsanspruch für die Betreuung „Unter 3“ kommen und man dürfe dies nicht verschlafen, wie die vor zehn Jahren mit dem Rechtsanspruch auf eine Kindergartenplatz geschehen sei, wo alle Kosten bei der Stadt geblieben seien und Landesmittel nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Daher solle in den Beschluss auch ein klarer Merkpunkt zur U3-Betreuung für die Haushaltsplanberatungen 2010 in HFA und Rat aufgenommen werden.

 

AL Thal berichtet zum Ausbau der U3-Betreuung, dass von den 138 zur Förderung beantragten Plätzen 88 zur Verfügung stehen, 2011 werden es alle sein. Man habe dann zusammen mit der Kindertagespflege eine Bedarfsdeckungsquote von 31% erreicht. Für die Erreichung der 2009 beschlossenen Quote von 37% fehlen noch rd. 40 Plätze.

 

AM Kirchhoff fragt zur Klärung nach, wie sich die Veränderungen des Stellenplans 2010 gegenüber 2009 darstellen.

Bgo. Formella erklärt hierzu, dass es bei der Personalplanung um die Stärkung des Bezirkssozialdienstes, die Rückkehrer aus der ARGE und die Einrichtung einer halben Stelle für die Gremienarbeit gehe. Daraus ergebe sich ein Plus von 0,4 Stellen.

 

AM Pech fragt, wer die Aufgaben der Jugendhilfeplanung bei einer Widerbesetzungssperre erledigen werde.

Bgo. Formella antwortet hierauf, dass die Jugendhilfeplanung zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung gehöre und daher auch weiterhin wahrgenommen werde. Konkret werden diese Aufgaben dann AL Thal und stellv. AL Fischer zukommen, wobei dann andere Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können und es eine Priorität nach der Pflichtigkeit geben müsse.

 

Vors. Sack vermisst in den Haushaltsansätzen eine Zielrichtung zu verstärkten Investitionen im ambulanten Bereich, wie dies vom GPA gefordert wurde.

 

Bgo. Formella erklärt hierzu, dass der GPA-Bericht eine verstärkte Personalsteuerung durch die bislang mit vielen operativen Aufgaben befassten Amtsleiter nach sich ziehen werde. Die verstärkte strategische Steuerung durch die Amtsleiter ist in der derzeitigen Organisations- und Personalstruktur nicht umsetzbar. Der Einstieg in die Beratung erfolge im September im JHA.

 

Stellv. AL Fischer erläutert zu den ambulanten Hilfen, dass bereits seit Jahren ein funktionierendes und erfolgreiches Konzept zur Vermeidung von Fremdunterbringungen bestehe.

 

AM Pech fragt nach den gestiegenen Aufwendungen für die Tagespflege.

AL Thal erklärt dies mit der beschlossenen Erhöhung der Vergütung und der Inanspruchnahme zusätzlicher Tagespflegeverhältnisse.

 

Zu den Anträgen des Waldorfkindergartens und der Freien Waldorfschule Haan-Gruiten erläutert Bgo. Formella, dass diese nicht in den Haushaltsplanentwurf 2010 aufgenommen wurden, da sich diese Ausgaben als zusätzliche freiwillige Maßnahmen bei einem Nothaushalt verbieten. Selbst bei einem positiven Beschluss werde die Kommunalaufsicht die Ausgaben voraussichtlich nicht genehmigen.

 

Vors Sack vermisst zu diesen Anträgen einen Beschlussvorschlag und bemängelt, dass sie nur en passant im Gesamtpaket abgestimmt werden. Diese Vorgehensweise halte er für unbefriedigend.

 

Bgo. Formella sieht den Beschlussvorschlag darin gegeben, dass die Mittel nicht im Haushaltsplan enthalten seien. Die Anträge des Waldorfkindergartens und der Waldorfschule seien der Vorlage als ergänzende Information beigefügt.

 

AM Pech plädiert für die Aufnahme der Anträge und fragt sich, ob es sich nicht im Hinblick auf alte Verträge um eine Fortführung bestehender Maßnahmen handeln könne.

 

Stv. Wetterau weist darauf hin, dass eine Aufnahme der Anträge in den Nothaushalt sich verbiete.

 

AM Andres-Zindler sieht zwar, dass die Kommunalaufsicht die Mittel nicht genehmigen werde, dennoch sollten die Anträge aufgenommen werden, um die Verantwortung der Jugendhilfe deutlich zu machen.

 

Vor der Abstimmung über diesen TOP werden die TOP 4 und 5 behandelt, da diese Abstimmungen auf den Haushalt haben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

zu 2: beschlossen bei einer Enthaltung

 

zu 3: einstimmig beschlossen

 

zu 4: einstimmig beschlossen