Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

"Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird zurückgewiesen. Der Beschluss des PlUVA vom 15.04.2008 bleibt bestehen."

 

 


Protokoll:

 

AM Walter erläutert den Antrag der Links-Fraktion. Insbesondere älteren Mitbürgern sei die Verzögerungsphase, bis die Ampel den Verkehr freigebe, nicht zu vermitteln. Diese hielten erschrocken an und blieben mitten auf der Straße stehen, wenn sie ihr Rotlicht signalisierten. Im Zuge der Einrichtung der Grünen Welle auf der B 228 sei zugesichert worden, dass es genügend Zeit für die Fußgänger zur Straßenüberquerung geben werde. Er fragt an, ob die Verwaltung in dieser Frage den Behindertenbeauftragten und den Seniorenbeirat beteiligt habe.

 

TA Mering führt aus, die Verwaltung habe sich bei der Umsetzung an die gültige "Richtlinie für Signalanlagen" gehalten. Tatsächlich seien die 8 Sekunden Grünlicht an der Kreuzung Kaiserstr. / Martin-Luther-Str. recht wenig Zeit zum Überqueren der Straße. Wenn jeder Fußgänger aber auch bei einsetzendem Rotlicht seinen Weg zügig fortsetze, reiche die Zeit mit der eingerechneten Verzögerungsphase aus, um gefahrlos die gegenüberliegende Straßenseite zu erreichen. Ansonsten gelte der § 1 Straßenverkehrsordnung, wonach die gegenseitige Rücksichtnahme oberste Pflicht im Straßenverkehr sei. Eine nachträgliche Änderung an den Grünzeiten würde die Grüne Welle konterkarieren, zumal diese geringen Zeiten zur Straßenüberquerung nur zu den Stoßzeiten herrschten.

 

Auch Stv. Straßburg sieht bei längerem Fußgänger-Grün ungewollte Folgen für den Verkehrsfluss auf der B 228.

 

Stv. Greeff zeigt sich erfreut über die Funktionstüchtigkeit der Grünen Welle und hält diese als von Experten ausgeklügeltes sicheres System, an dem nicht nachgedreht werden solle. Er fragt, ob es denkbar sei, sämtliche Bedarfsampeln auf Grün zu schalten.

 

TA Mering erklärt, die Technik funktioniere in der Weise, dass der Fußgänger regelmäßig seinen Bedarf anfordern solle.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen