Protokoll:

 

AM Bogatzki weist darauf hin, dass die öffentlichen Kanäle der „Selbstüberwachungsverordnung Kanal“ unterliegen, und deshalb regelmäßig von der Stadt kontrolliert werden. Für die privaten Grundstücksanschlussleitungen gilt diese Verordnung nicht. Stattdessen greift hier der § 61a des Landeswassergesetzes. Er fragt daher, welche Lösung die Verwaltung den Bürgern vorschlage, bzw. ob es hierzu schon Termine gebe.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage 66/003/2010/1. Hier wurde das Thema im Planungsausschuss bereits aufgegriffen. An dem Sachstand hat sich nichts Wesentliches geändert.

 

Stv. Straßburg berichtet, dass in vielen Einmündungsbereichen des Außenbereiches alljährlich zu dieser Zeit das Grünwachstum sehr schnell zunehme und die Sicht der Verkehrsteilnehmer auf die Hauptverkehrsstraßen behindere.

Er fragt, ob in Höhe des Fitness-Studios auf der Landstraße das Parken auf dem Gehweg erlaubt sei. Dies berge Konfliktpotential mit dem Verkehr im Einmündungsbereich. Die Verwaltung möge bitte ebenso prüfen, ob nicht ein absolutes Halteverbot auf dem Gehweg in Höhe des Burger King ausgesprochen werden könne.

 

TA Mering erklärt, ein derartiges Halteverbot bestehe bereits in beiden Fällen, es müsse durch das Ordnungsamt nur überprüft werden. Er werde dies an die Kollegen weiterleiten.

 

Stv. Lemke möchte wissen, wann die Schilder für das LKW- Verbot in der Hochstraße aufgestellt werden. Darüber hinaus vermisse er u. a. an der Hochstraße/Brückenstraße noch immer Verkehrsschilder zur Führung des Gesamtverkehrs. Seit Eröffnung der K 20n verirrten sich immer wieder LKW-Fahrer in Gruiten.

 

TA Mering führt aus, die Beschilderung für das LKW-Verbot in der Hochstraße sei angeordnet worden, der Kreis wird hier Dienstag kommender Woche tätig werden. In dem anderen Bereich sei es nicht zweckmäßig weitere Schilder zu installieren, da es sich um ein reines Problem der Navigationsgeräte handele, die die neue K 20n noch nicht kennen und daher die alte Verkehrsführung vorschlagen.