Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Beschluss:

 

"Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird die Beschlussfassung erst in der kommenden Sitzung des BVVFA erfolgen."


Protokoll:

 

StOBR Rautenberg erläutert die Vorlage der Verwaltung. Der Beschluss des BVVFA sei nötig, da der AK ÖPNV nur als Unterausschuss des BVVFA bestellt sei. Zu den bisher eingegangenen Stellungnahmen der Fraktionen war es von Seiten der Verwaltung aus Gründen fehlender Zeitressourcen bislang nicht möglich, eine Bewertung abzugeben.

 

Stv. Dürr zeigt sich negativ vom Beschlussvorschlag und der dort vorgeschlagenen Sitzungsfolge überrascht. Schließlich war einhellige Meinung, der AK ÖPNV sollte vor der Sitzung der Rheinbahn noch einmal zusammen kommen. Es stelle sich die Frage, wie autonom der AK ÖPNV sei, wenn er keine Sitzung ohne Zustimmung des BVVFA abhalten könne.

 

StOBR Rautenberg erklärt, diese Verfahrensweise sei eine Entscheidung der Verwaltungsspitze. Die Information an die Politik sei rechtzeitig erfolgt.

 

Stv. Rehm ist der Ansicht, es sei kein Zustand, dass der AK ÖPNV immer eine Zustimmung des BVVFA für seine Zusammenkunft brauche. Es müsse ein Grundsatzbeschluss zum Verhältnis von AK ÖPNV und BVVFA erfolgen.

 

Der Vorsitzende, Stv. Lemke, schlägt vor, der AK ÖPNV solle im Laufe des Juni erneut tagen. Das Verhältnis zwischen AK und BVVFA solle unter den Fraktionsvorsitzenden nach vorheriger interfraktioneller Absprache geklärt werden.

 

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

Stv. Greeff wirft ein, es gebe bereits einen Nahverkehrsplan aus dem Jahre 2004, der im Sinne des Nothaushaltes nicht weiter ausgebaut werden müsse.

 

Stv. Rehm empfiehlt den Mitgliedern des AK Personal, dass man sich in der nächsten Sitzung darüber einig werden müsse, wenn man sich selbst organisieren wolle und dies gegenüber Verwaltung und Politik mit Nachdruck zu vertreten.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich