Beschluss:

 

a)

 

"Der Stellenplan für den Bereich des Jugendamtes für das Jahr 2010 wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 4) beschlossen. Die personalwirtschaftliche Maßnahme der Wiederbesetzungssperre für die Stelle 51.7 (Jugendhilfeplaner) ist auf sechs Monate zu begrenzen. Die Stellenressource 51.3 (aufsuchende Jugendarbeit) ist im Stellenplanentwurf 2010 unverändert zu belassen."

 

b)

 

"Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse im Rat am 8.6.2010 mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei dem Produkt "allgemeines Personalwesen" 150.000 € abgesetzt werden.

Den personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept wird entsprechend der Vorlage 20/007/2010/1 unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse im Rat am 8.6.2010 zugestimmt."

 

c1)

 

"Der Etat für den Bereich des Jugendamtes für das Jahr 2010 wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen."

 

c2)

 

"Das Haushaltssicherungskonzept 2010-2015 wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf beschlossen, soweit es den Aufgabenbereich des Jugendhilfeausschusses betrifft. Die Wiederbesetzungssperre der Stelle 51.7 sollte sich auf sechs Monate belaufen. Der Rat beschließt, Vorsorge zu treffen, dass der notwendige Ausbau der Angebote für Unter-3-Jährige in Haan fortgesetzt werden kann."

 

d1)

 

"Das Haushaltssicherungskonzept

 

2010-2015 für den Ergebnisplan,

 

2010-2013 für die Auszahlungen und Investitionen

 

wird in der Fassung beschlossen, die sich aus den Verwaltungsentwürfen und den Beratungsergebnissen des Rates vom 8.6.2010 ergibt.

Die Investitionsdringlichkeitslisten A und B werden in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Rates vom 8.6.2010 ergibt."

 

d2)

 

"Die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Rates vom 8.6.2010 ergibt."

 

d3)       Vorlage 20/008/2010

 

"Der Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen von 2009 nach 2010 entsprechend der Anlage 8 zu dieser Vorlage zugestimmt."


Protokoll:

 

a)

 

Stv. Sack erklärt, über den Stellenplan des Jugendamtes habe im JHA großer Einigkeit geherrscht. Die Wiederbesetzungssperre des Jugendhilfeplaners solle so kurz wie möglich gehalten werden, um eine Kontinuität in der Bearbeitung zu sichern.

 

Stv. Herder betont, die UWG-Fraktion könne einem Stellenplan, der an vielen Stellen nicht transparent sei, in dem Stellenbeschreibungen und aussagefähige Perspektiven zur Personalentwicklung fehlten, nicht zustimmen.

 

Auch Stv. Pohler möchte die Stelle des Jugendhilfeplaners so schnell als möglich wiederbesetzen. Die Stelle der Streetworkerin solle eine volle Stelle sein. Die Kosten, die aus einer Nichtbetreuung resultieren, könnten höher sein als die Personalkosten.

Ansonsten stimme die SPD-Fraktion dem Stellenplan des Jugendamtes zu.

 

 

b)

 

Stv. Pohler erklärt für die SPD-Fraktion, dass dem diesjährigen Stellenplan nicht zugestimmt werden könne. Bereits im vergangenen Jahr habe man diesen nur mitgetragen und ein zielführende alternative Struktur gefordert, die aber nicht vorgelegt worden sei. So seien u.a. die GPA-Anweisungen nicht umgesetzt worden. Die Verwaltung solle neben einem Personalentwicklungskonzept auch einen Sollstellen-Plan vorlegen.

 

Auch Stv. Wetterau macht deutlich, dass die CDU-Fraktion diesem Stellenplan nicht zustimmen könne. Ein wegweisendes Personalentwicklungskonzept sei in den vergangenen 5 Jahren mehrfach von der Politik gefordert, aber nie zufriedenstellend von der Verwaltung umgesetzt worden. In diesem Zusammenhang verweist er auf den Ergänzungsvorschlag der CDU. Entgegen der Auskunft der Verwaltung sehe die CDU-Fraktion mehr finanziellen Spielraum als 30.000 € bei den Personalkosten. Hierzu müssten aber auch Ausgabenkürzungen und nicht bloß Umverteilungen gewagt werden.

 

Stv. Ruppert erklärt, die FDP-Fraktion folge weitgehend der Zielsetzung des CDU-Antrages.

 

Stv. Lerch lehnt den Stellenplan für die GAL-Fraktion ebenfalls ab und schließt sich den Begründungen ihrer Vorredner weitgehend an. Eine strukturelle Neuorientierung für den Stellenplan sei unumgänglich. Dem Ergänzungsvorschlag der CDU-Fraktion stimme die GAL-Fraktion aber nicht zu, da sie hierin nicht die Lösung aller finanziellen Probleme sehe.

 

StOVR Terhardt führt aus, das Tarifrecht binde die Verwaltung an vielen Stellen. Eine Einsparung sei zunächst nur bei der Stelle des Technischen Beigeordneten möglich. Würde heute eine Ansatzminderung bei den Personalkosten beschlossen, drohe am Ende des Haushaltsjahres eine Ansatzüberschreitung.

 

Stv. Pohler sichert der Verwaltung zu, die Politik würde die finanziellen Mittel für eine externe Unterstützung zur Erstellung eines professionellen Personalentwicklungskonzeptes gewähren. Es müssten Hierarchien abgebaut werden ohne die Aufgabenerfüllung zu gefährden. Da betriebsbedingte Kündigungen kein Thema seien, müssten die Chancen beim Ausscheiden von Mitarbeitern genutzt werden.

 

Stv. Herder ist der Ansicht, der Stellenplan spiegele den aktuellen Zustand der Verwaltung wider. Es seien Fragen wie die interkommunale Zusammenarbeit und der Fortbestand der jetzigen Ämterstruktur zu klären. Der Stellenplan liefere keinerlei Perspektiven, die erwarten lassen, sich von vorhandenen Strukturen lösen zu können.

 

Stv. Wetterau erläutert, die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit seien jüngst bereits überprüft worden. Er appelliere an die Verwaltung, mit Wiederbesetzungssperren zu arbeiten und vernünftige Ideen zur Reorganisation der Verwaltungsgliederung einzubringen.

 

StOVR Terhardt erklärt, die Verwaltung sehe sich nicht zuletzt aufgrund fehlender Personalressourcen nicht in der Lage, ein derartiges Personalentwicklungskonzept zu erstellen und benötige hierfür externe Hilfe.

 

Stv. Lemke meint, der AK Personal sei ins Leben gerufen worden, um diese helfende Hand der Verwaltung darzustellen. Nun fordere die Verwaltung externe Hilfe, weil es offensichtlich am Willen zu Veränderungen mangele.

 

Stv. Lerch erwartet ein aktives Mitmachen der Verwaltung, wenn die Mittel für externe Hilfe bewilligt würden.

 

Bgm. vom Bovert erkennt ein wechselseitiges Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen Verwaltung und Politik. Die Verwaltung habe ein Personalentwicklungskonzept und eine Korrektur dessen vorgelegt. Diese seien aber durch die Politik abgelehnt bzw. ignoriert werden. Die Personalorganisationsuntersuchung im gewünschten Rahmen kann die Verwaltung beim vorgegebenen Personalrahmen nicht noch zusätzlich leisten, daher beantrage er, einen Betrag in Höhe von 20.000 € für eine vertiefende Gutachterposition zur Personalentwicklung in den Haushalt 2010 einzustellen.

 

Stv. Lukat erwidert, die Politik habe ausführliche Vorschläge vorgelegt. Noch immer aber lägen nicht alle Stellenbeschreibungen vor.

 

Stv. Sack wirft ein, der GPA-Bericht sei von der Verwaltung sehr lange zurückgehalten worden.

 

Bgm. vom Bovert wehrt sich dagegen, dass der Eindruck entsteht, die Verwaltung wolle nichts gegen die Finanznot tun.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung erklärt Stv. Wetterau für die CDU-Fraktion, der CDU-Antrag solle verbindlich umgesetzt werden und den Beschluss ergänzen. Der AK Personal solle zwecks Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes mit externer Begleitung verstärkt werden. Hierfür sei ein Betrag in Höhe von 20.000 € mit Sperrvermerk und Freigabe durch den AK Personal anzusetzen. Er bedauere, dass die Verwaltung sich hierzu nicht alleine im Stande sehe. Der AK Personal solle unverzüglich seine Arbeit aufnehmen, die Beauftragung Externer umgehend erfolgen. Der Stellenbewertungskommission müssten künftig auch Dritte außerhalb der Verwaltung angehören.

 

Stv. Pohler möchte den örtlichen Personalrat in die Stellenbewertung eingebunden sehen. Die GPA-Vorschläge sollten als Gesamtplanungssumme für den gesamten Finanzplanungszeitraum gesehen und nicht stur den Vorschlägen des CDU-Antrages gefolgt werden.

 

Bgm. vom Bovert wirft ein, dass für den Stellenplan 2011 heute nur Zielvorgaben formuliert werden könnten.

 

Auf Nachfrage von Stv. Lukat, legt StOVR Terhardt dar, dass die tariflich Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf Höhergruppierung hätten, Beamte aber kontinuierlich in den letzten Jahren benachteiligt würden (z.B. Weihnachtsgeld).

 

Stv. Pohler schlägt vor, die Verwaltung solle den Stellenplan bis zur Ratssitzung Ende des Monats aufbereiten und dem Rat erneut zur Entscheidung vorlegen.

 

Bgo. Formella verdeutlicht, die Verwaltung werde keine weiteren Ausführungen leisten können, die eine erhebliche Veränderung des Stellenplanes zur Folge hätten.

 

Bgm. vom Bovert erhofft sich von der Beratung des Stellenplans im nicht-öffentlichen Teil weitere Klarheit und möchte den Beschluss erst dort, nach vorübergehender Wiederherstellung der Öffentlichkeit, fassen.

 

Hierzu besteht Einvernehmen.

 

c)

 

Stv. Sack berichtet, der JHA wolle HFA und Rat darauf hinweisen, dass in Sachen U3- Betreuungsplätze zunächst Eigenmittel zur Verfügung zu stellen seien, um in den Genuss von Bundes- oder Landesmitteln kommen zu können. Ab dem Jahr 2013 werde es einen Rechtsanspruch für diesen Personenkreis auf Vorhaltung eines entsprechenden Angebotes geben.

 

Bgo. Formella verweist in diesem Zusammenhang auf die Beratungen im HFA zur Sicherstellung der KiGa-Plätze in der Einrichtung Kampstraße.

 

d)

Im Folgenden werden die Anlagen der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage 20/008/2010/2 beraten.

 

Anlage 1, Ziffer 1:

 

Stv. Pohler meint, im Planungszeitraum sollten 950.000 € eingespart werden, wie es der GPA-Bericht vorschlage.

 

Mit 24 Ja- und 5 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen beschließt der Rat:

 

"Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass das im Haushaltsplanentwurf 2010 bei der Position "Allgemeines Personalwesen" (ohne Beihilfen, Pensions- und Beihilferückstellungen) ausgewiesene Budget in Höhe von 13.341.645 € um 150.000 € reduziert wird. Es ist für den Planungszeitraum 2011 bis 2013 auf der Basis des abgesenkten Haushaltsansatzes 2010 jährlich eine weitere Kürzung in Höhe von 250.000 € vorzunehmen."

 

Bgo. Formella erklärt, dass die Minderung im Haushaltsplan 2010 beim Produkt 010810 pauschal abgesetzt werde.

 

Anlage 6, Ziffer 1 in Verbindung mit Anlage 3

 

Bgo. Formella erklärt, die Kürzung in Höhe von 250.000 € werde ohne Veränderung des Haushaltsplans durch verwaltungsinterne Bewirtschaftungsmaßnahmen umgesetzt. Die Ansätze der Kosten rechnenden Einrichtungen könnten aber nicht berücksichtigt werden. Als Zielvorgabe sehe die Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 eine Kürzung um 5 % bei dieser Position vor.

 

Mit 35 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen beschließt der Rat:

 

"Die Position "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" (insgesamt 10.946.432 €) wird um 250.000 € gekürzt. Die Reduzierung wird durch verwaltungsinterne Bewirtschaftungsvorgaben umgesetzt. Ausgenommen sind Aufwendungen, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind sowie bereits geleistete Zahlungen oder eingegangene Zahlungsverpflichtungen sowie die Ansätze der Kosten rechnenden Einrichtungen. Für das Haushaltsjahr 2011 ist gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 2010 eine Reduzierung um 5 % (550.000 €) vorzusehen."

 

Anlage 4 und Anlage 5, Ziffer 4

 

Stv. Pohler schlägt vor, der Sozialausschuss solle einen solchen Beschluss vorbereiten. Daher solle ein Beschluss erst in der Sitzung des Rates am 29.6.2010 gefasst werden.

 

Hierzu besteht Einvernehmen.

 

Anlage 5, Ziffer 1

 

Stv. Ruppert erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Danach habe sich der AK Strategie zuletzt mehr mit der Outsourcing-Problematik der Stromnetzübernahme beschäftigt. Alle anderen Organisationsaufgaben sollen in den AK Personal übernommen werden, der dann im Sinne einer Sparkommission tätig werden könne.

 

Stv. Pohler fragt, ob nicht auch die Fraktionsvorsitzendenrunde im Sinne eines Ältestenrates zu erweitern sei. Beim AK Personal müssten Personalthemen im Vordergrund stehen. Der Arbeitskreis dürfe nicht nur Sparkommission sein.

 

Bgm. vom Bovert möchte dieses Thema in der nächsten Fraktionsvorsitzendenrunde besprechen. Den Prüfauftrag zu Ziffer 2 werde die Verwaltung durchführen und zu gegebener Zeit berichten. Eine Kooperation der Rechnungsprüfungsämter im Kreis sei grundsätzlich möglich. Die Frage sei, ob ein Wegfall der Aufgaben der Rechnungsprüfung im eigenen Hause politisch gewünscht sei.

 

Stv. Wetterau möchte dies erst nach einer Aufgabenkritik im Rechnungsprüfungsamt entscheiden.

 

Stv. Pohler ist der Ansicht, die interkommunale Kooperation müsse auch weiterhin allumfassend geprüft werden und nicht nur auf die Rechnungsprüfung beschränkt werden.

 

Stv. Ruppert schlägt eine weitere Befassung mit diesem Thema in der Fraktionsvorsitzendenrunde vor.

 

Anlage 6, Ziffer 2

 

Bgm. vom Bovert sagt eine Berücksichtigung im Haushalt mit einem Sperrvermerk zu.

 

Mit 36 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen beschließt der Rat:

 

"Im Investitionsprogramm werden beim Produkt 011400 bei der Maßnahme "Fahrzeuge für Bauhof/Fuhrpark" 50.000 € und beim Produkt 020410 bei der Maßnahme "Ausrüstung Feuerwehr" um 80.000 € gesperrt (Haushaltsjahr 2012/2013)."

 

Anlage 6, Ziffer 3

 

StOVR Terhardt erläutert, der AK Strategie beabsichtige im laufenden Jahr noch 2 Workshops zur Vorbereitung des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung durchzuführen. Die Kosten für die Workshops betrügen ca. 10.000 €, die Kosten für die fällige Moderation der Workshops beliefen sich auf ca. 7.000 €. Für die Thematik Konzessionsvergabe Stromversorgung seien im Haushaltsplan 2010 30.000 € veranschlagt.

 

Bgo. Formella ergänzt, eine Übernahme dieser Kosten durch die Stadtwerke sei nicht möglich.

 

Mit 33 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschließt der Rat:

 

"Bei der Position "Sonstige ordentliche Aufwendungen" beim Produkt 010720 (Beschaffung, Organisation…) werden die Aufgaben für Sachverständige, Beratung und Moderation um 12.000 € gekürzt."

 

Die Anlage 7 wird einstimmig beschlossen.

 

Die Anlage 8 wird mit 39 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

 

Zur Anlage 9 beantragt Stv. Pohler die Durchführung der Maßnahme "Querungshilfe an der Landstr." und die entsprechende Einstellung in den Haushalt.

 

TA Mering erklärt, die Querungshilfe in Ausführung einer Aufpflasterung koste ca. 6.000 €.

 

Der Antrag des Stv. Pohler wird mit 18 Ja- und 21 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Anlage 10

 

Bgo. Formella erläutert die Vorlage der Verwaltung. Hiernach sei das Ziel des Mensa-Neubaus im Jahre 2012 zu erreichen. Ihr Dank gelte der Feuerwehr, die die Anschaffung eines Löschfahrzeugs in das Jahr 2013 verschieben könne. Auch die Straßenbaumaßnahmen im Technologiepark Haan/NRW seien noch verschiebbar. Das Investitionsprogramm enthalte nun auch den Ganztagsbetrieb für die Mensa, allerdings werde die Dachsanierung zur Zeit noch nicht ausgeführt. Auch die 30.000 € für den barrierefreien Zugang zum Hallenbad stünden nun zur Verfügung. Der Ballfangzaun am Gymnasium Adlerstr. müsse aus versicherungstechnischen Gründen erneuert werden. Die Verrohrung des Sandbaches sei nicht zu verschieben.

 

Stv. Lemke äußert die Freude der CDU-Fraktion über die Machbarkeit des Mensa-Projektes, die ein wichtiges Signal für Stadt und Schule in finanziell schwierigen Zeichen darstelle. Auch die Machbarkeit des barrierefreien Zugangs zum Hallenbad sei erfreulich, man hoffe nunmehr auf eine schnelle Umsetzung.

 

Stv. Negro vermisst den Sperrvermerk auf Antrag der SPD aus dem HFA bzgl. der Herrichtung von Grünflächen im Gewerbegebiet Südliche Millrather Straße.

 

Bgo. Formella erläutert, in Anlage 7 unter Produkt-Nr. 13110 sei dieser enthalten.

 

Stv. Pohler mahnt eine sach- und fachgerechte Verrohrung des Sandbachs an.

 

Stv. Herder berichtet aus dem HFA der letzten Woche, dass aufgrund des Rechtsstreites eine Durchführung in 2010 doch gar nicht möglich sei.

 

StOVR Opfer führt aus, die Verwaltung sei dennoch zuversichtlich, eine Beauftragung im Herbst durchführen zu können.

 

Stv. Stracke richtet den Dank der SPD-Fraktion an Feuerwehr und Bauhof, die diese Maßnahme durch ihren Verzicht erst möglich gemacht hätten.

 

Weiterhin beschließt der Rat einstimmig, dass unter Position 010810 (allgemeines Personalwesen) ein Betrag in Höhe von 20.000 € für ein Organisationsgutachten mit externer Moderation für die Personalentwicklung einzustellen ist. Diese wird mit einem Sperrvermerk zur Freigabe durch den AK Personal versehen.

 

Zum Antrag des Seniorenbeirates auf Erteilung von Mitteln für die Anmietung einer Geschäftsstelle erklärt Stv. Holberg, der Seniorenbeirat solle die angebotenen Räumlichkeiten des Kreisgesundheitsamtes nutzen.

 

Stv. Kohl möchte keine zusätzlichen Kosten für den Haushalt verursachen, hierfür müsse auch der Seniorenbeirat Verständnis haben. Er möchte einen Beschluss nur fassen, wenn er um den Nachsatz "…soweit keine anderen Räume angeboten werden" ergänzt werde.

 

Stv. Pohler appelliert an den Rat, der Seniorenbeirat müsse arbeitsfähig gemacht und der Vorratsbeschluss gefasst werden.

 

Stv. Stracke betont, dem Seniorenbeirat müsse das Recht eingeräumt werden, geeignete Räumlichkeiten selbst auszusuchen.

 

Stv. Lukat wirft ein, auch das Jugendparlament habe keine eigenen Räumlichkeiten bekommen und dürfe nicht anders behandelt werden als der Seniorenbeirat.

 

Der Antrag des Seniorenbeirates

 

"Die erforderlichen Mittel für die Anmietung einer barrierefreien Geschäftsstelle für den Seniorenbeirat werden zur Verfügung gestellt, sofern eine Mitnutzung  der Räume des Kreisgesundheitsamtes (Neuer Markt) nicht ermöglicht werden kann."

 

wird mit 16 Ja- und 23 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 

Mit 39 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung beschließt der Rat:

 

"Die Sachmittel für den Seniorenbeirat werden entsprechend der vorliegen Aufstellung (siehe Anlage) für das Haushaltsjahr 2010 bereit gestellt."

 

 

Mit 11 Ja- und 24 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnt der Rat ab:

 

"Der Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 4.000 € und die Erhöhung des pauschalen Sachkostenzuschusses von 28,50 €/qm auf 33,40 €/qm wird zugestimmt."

 

 

Zu den Anträgen der Links-Fraktion, die Gewerbe- bzw. die Grundsteuer B anzuheben bzw. die Regelung hierzu zu verändern, erklärt Stv. Negro, die Einnahmeverbesserung sei auch eine Alternative zur Behebung der Finanznot. Dadurch würde die ungesunde Konkurrenzsituation zu den Nachbargemeinden aufgehoben.

 

Stv. Lemke hält dies für das falsche Signal in einer für die Unternehmen wirtschaftlich schwierigen Zeit.

 

Stv. Pohler ist der Ansicht, eine vernünftige Infrastruktur erfordere eine entsprechende Einnahmesituation. Als weicher Standortfaktor werde dies auch von den Unternehmen erwartet. Durch die Kreisumlage gehe fast die komplette Gewerbesteuer-Einnahme an den Kreis und stehe Haan nicht zur Verfügung. So könne der noch immer große Sanierungsstau von über 20 Mio. € nicht angegangen werden. Er möchte diese Subventionspolitik gegenüber den Unternehmen nicht länger leisten und den fiktiven Gewerbesteuerhebesatz festschreiben.

 

Stv. Kohl verweist auf das Gewerbesteuer-Gesetz, wonach eine Erhöhung des Hebesatzes bis zum 30.6. rückwirkend zum Jahresbeginn zwar möglich sei, doch müsse der Vertrauensschutz für die Unternehmen gewahrt werden. Diese rechneten zu einem so späten Zeitpunkt nicht mehr mit einer Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer.

 

Stv. Herder stimmt zu, das Vertrauen in den Rat dürfe bei den Unternehmen nicht verloren gehen, doch eine rechtzeitige Diskussion für das kommende Jahr dürfe kein Denkverbot sein. Die Situation des Haushaltes war lange absehbar, doch habe es die Verwaltung versäumt, entsprechende Konzepte hiergegen zu entwickeln.

 

Stv. Lerch erklärt, die GAL-Fraktion werde dem Antrag der Links-Fraktion zustimmen, weil es sich um eine moderate Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes handele. Die Verwaltung selbst hätte im vergangenen Jahr einen Hebesatz von 400 % vorgeschlagen. Die angespannte finanzielle Situation rechtfertige diesen Schritt.

 

Stv. Pohler fügt an, die SPD-Fraktion wollte die Haushaltsplanberatungen seinerzeit beschleunigen, dies sei von der Mehrheit des Rates abgelehnt worden. Nun müsse man sich nicht wundern, wenn die Unternehmen Vertrauensschutz für die Gewerbesteuer reklamieren könnten. Es gebe noch eine Fülle von investiven Maßnahmen, die in den kommenden Jahren nicht durchgeführt werden könnten, wenn die Einnahmeseite keine Verbesserung erfahre. Daher beantrage er den fiktiven Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 403 % schon für das laufende Haushaltsjahr 2010 festschreiben zu lassen.

 

Stv. Ruppert warnt vor einer leichtfertigen Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum jetzigen Zeitpunkt, da auch er die strukturellen finanziellen Probleme des Haushaltes nicht lösen könne.

 

Stv. Holberg gibt zu bedenken, dass die Stadt Haan aufgrund ihrer Unternehmensstruktur nicht mit den umliegenden Städten verglichen werden könne.

 

Stv. Stracke meint, ein Vergleich mit der Nachbarstadt Hilden lohne sich durchaus, im Gegensatz zu Haan herrschten dort seit Jahren keine Probleme auf der Einnahmeseite und trotzdem habe keine Unternehmensflucht eingesetzt.

 

Stv. Sack betont, es handele sich nicht um leichtfertige Erhöhungen. Die Politik von CDU und FDP sei reine Lobbypolitik für die Unternehmer.

 

Der weitergehende Antrag der SPD-Fraktion, den Gewerbesteuerhebesatz rückwirkend zum 01.01.2010 auf 403 % anzuheben, wird mit 17 Ja- und 24 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Daraufhin zieht Stv. Negro den Antrag der Links-Fraktion zurück.

Er erläutert den weiteren Antrag der Links-Fraktion. Mit diesem erhalte man ein Steuerungsinstrument gegen leestehende Grundstücke bzw. Immobilien. Es gehe nur sekundär um die Erhöhung der Einnahmen.

 

Stv. Pohler beantragt für die SPD-Fraktion, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 200 % und den für die Grundsteuer B auf 390 % anzuheben.

 

Stv. Rehm hegt Zweifel an der Legalität des Antrages der Links-Fraktion. Die Auswirkungen seien für ihn als Laien nicht abzuschätzen. Dennoch habe es einen gewissen Charme einige leerstehende Immobilien bzw. brachfallende Grundstücke in diesem Sinne zu behandeln. Daher werde sich die GAL-Fraktion der Stimme enthalten.

 

Stv. Giebels bemerkt, die Steuergesetze ließen keine Unterschiede zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken zu, daraus leite sich eine Rechtswidrigkeit im Falle einer Umsetzung dieses Antrages ab. Er gebe zu bedenken, dass man mit einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B nicht nur die Eigentümer belaste, sondern auch die Mieter, deren Miete dann steige.

 

Stv. Pohler vertritt die Auffassung, es handele sich um marginale Beträge für die Mieter und eine erkleckliche Einnahme zur Verbesserung der Infrastruktur.

 

Bgo. Formella gibt den redaktionellen Hinweis, der Rat beschließe eine besondere Hebesatz-Satzung, daher sei die veränderte Fassung des § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.

 

Der weitergehende Antrag der Links-Fraktion

 

"Der Hebesatz der Grundsteuer B wird rückwirkend zum 01.01.2010 wie folgt geändert, der allgemeine Satz beträgt 395 %, für ungenutzte Grundstücke und Immobilien beträgt er im ersten auf das Jahr des Brachfalles folgende Jahr 500 % und verdoppelt sich für jedes weitere angefangene Brachjahr."

 

wird mit 2 Ja- und 37 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Auch der Alternativ-Antrag der SPD-Fraktion, die Hebesätze der Grundsteuer A auf 200 % und der Grundsteuer B auf 390 % anzuheben wird mit 11 Ja- und 23 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt.

 

Mit 23 Ja- und 15 Nein-Stimmen beschließt der Rat:

 

"Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2010 (Hebesatz-Satzung 2010) wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

 

Grundsteuer A              192 v.H. (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Grundsteuer B              380 v.H. (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Gewerbesteuer             385 v.H."

 

Stv. Herder erklärt, die UWG-Fraktion werde weder dem Haushaltssicherungskonzept noch der Haushaltssatzung und ihren Anlagen zustimmen. Die Stadt Haan sei pleite und die aufgezeigten Perspektiven ihren Namen nicht wert.

 

Stv. Lemke betont, das Sparen am falschen Ende gefährde die Musikschule in ihrem Bestand. Dort werde hervorragende Arbeit geleistet, eine Weiterbestand unbedingt erforderlich.

 

Stv. Pohler führt aus, die Finanzpolitik der Musikschule sei immer konsequent gewesen. Dies könne von der mehrheitlichen Entscheidung gegen eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes und der anschließenden Streichung von Einzelpositionen nicht gesagt werden.

 

Stv. Rehm möchte wissen, warum das Produkt 130110 in der Dringlichkeitsliste die Priorität A habe und ob es Absicht der Verwaltung sei, dass allen Maßnahmen eine A-Priorität zugeordnet werde.

 

StOVR Opfer erklärt, es werde für diese Position ein Sperrvermerk aufgenommen.

 

Stv. Dürr macht darauf aufmerksam, dass der Rat allenfalls Empfehlungen an den VHS-Zweckverband abgeben, keinesfalls aber Beauftragungen beschließen könne.

 

Bgm. vom Bovert stellt fest, dem Rat fehle die ernsthafte Bereitschaft, das Haushaltssicherungskonzept anzugehen. Es herrsche nur Verdrängung vor, so werde das Haushaltssicherungskonzept zur Farce.

 

Stv. Lemke erwidert, die Personalkosten seien unbestritten die größte Ausgabe im Rat. Der Vorschlag zur Sparkasse sei kontraproduktiv und die Gespräche mit der Musikschule seien abzuwarten.

 

Stv. Kohl bekräftigt, durch das Verbleiben des Geldes bei einem Tochterunternehmen stehe es auch dem Mutterunternehmen zur Verfügung. Es sei darauf zu achten, dass auch die Tochterunternehmen jederzeit kapitalmäßig gut ausgestattet seien. Der Stadtwerke-Aufsichtsrat werde in der bewährten Praxis der jüngeren Vergangenheit entsprechende Ausschüttungen an die Stadt vornehmen.

 

Stv. Stracke kritisiert, der Rat warte seit Jahren auf ein belastbares und zielführendes Personalentwicklungskonzept. Vorschläge zu Einschnitten im Haushalt gab es seitens der Politik mehr als genug. Dieses Haushaltssicherungskonzept sei ohne Sorgfalt von der Verwaltung zusammengestellt worden. Die 3.000 € seien eine wichtige Basis für die Musikschule, die bereits heute zum überwiegenden Anteil ihre Arbeit durch Honorarkräfte erledigen lasse. In dieser Hinsicht sei Haan im Kreisgebiet sogar führend.

 

Die CDU-Fraktion beantragt, die Konsolidierungsmaßnahme bei Produkt 040200 "Musikschule" mit Ausnahme der 2 % igen Kürzung abzulehnen.

 

Stv. Pohler verdeutlicht für die SPD-Fraktion keiner Kürzung zuzustimmen, ohne Rücksprache mit der Musikschule gehalten zu haben.

 

Stv. Ruppert meint, nicht jede im Haushaltssicherungskonzept aufgeführte Zahl werde sich realisieren lassen.

 

Mit 23 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschließt der Rat:

 

"Der allgemeine Zuschuss an die Musikschule wird ab dem 01.01.2012 über eine Vertragsdauer von 5 Jahren um jährlich 2 % gekürzt. Basis ist der direkte Zuschussbetrag  Stand 2011."

 

Mit 1 Ja- und 32 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen lehnt der Rat ab:

 

"Ferner sind Mietkosten ab 2012 (Fertigstellung Neubau der GS Mittelhaan) der Stadt Haan zu erstatten. Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt auf der Basis der Ist-Verbräuche durch den Verein. Es wird eine Kommission zur Vertragsverhandlung ab 2. Halbjahr 2010 unter Beteiligung der Politik gebildet."

 

(Stv. Stracke hat jeweils an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen)

 

Mit 30 Ja- und 11 Nein-Stimmen beschließt der Rat zu Produkt 040100 (Volkshochschule):

 

"Die Verbandsumlage ist ab 2011 auf den Stand des Rechnungsergebnisses 2008 von 249.249 EUR einzuplanen. "

 

Mit 5 Ja- und 34 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt der Rat ab (Produkt 150400 Beteiligungen):

 

"Die Ausschüttung soll zukünftig unter Beachtung der städtischen Haushaltslage erfolgen. Zur Konsolidierung soll dem städtischen Haushalt jährlich jeweils der frei verwendbare Teil des Jahresüberschusses zugeführt werden. Es ist Zielsetzung, einen Mindestbetrag von 200 TEUR an die Stadt Haan abzuführen."

 

Mit 6 Ja- und 31 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnt der Rat ab (Produkt 150400 Beteiligungen):

 

"Im Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Haan GmbH wird ein Gewinn von 703,1 TEUR ausgewiesen. Zuletzt hat die Stadt Haan vom Jahresgewinn 60 v.H. erhalten. Die Prozentzahl soll auf 80 v.H. erhöht werden. Die Gewinnabführung der Stadtwerke würde dann in 2011 ausgehend von dem geplanten Gewinn 473,5 TEUR (nach Steuern) betragen."


Abstimmungsergebnis:

 

a) 38 Ja- und 2 Nein-Stimmen

 

b) 21 Ja- und 17 Nein-Stimmen

 

c1) einstimmig

 

c2) einstimmig

 

d1) 23 Ja- und 18 Nein-Stimmen

 

d2) 21 Ja- und 17 Nein-Stimmen

 

d3) einstimmig