Protokoll:

 

Stv. Lukat fragt, welcher formale Fehler der Verwaltung unterlief, der die erneute Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 143 im Amtsblatt Nr. 18 des Jahres 2010 erforderlich gemacht habe.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, dass eine Neuausfertigung anstatt der ursprünglichen Version des Bebauungsplanes mit dem Beglaubigungsvermerk veröffentlicht worden sei. Dieser Fehler sei bedauerlich und hätte nicht passieren dürfen, doch es habe Uneinigkeit über die Originalausfertigung des Bebauungsplanes bestanden.