Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Verfahren nach § 4a (2) BauGB
vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser
Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 161 „Champagne“ in der Fassung vom 20.05.2010 wird gemäß § 10
(1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 20.05.2010
wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Gruiten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die gewerblich genutzten Flächen und eine zu Wohnzwecken genutzte Fläche entlang der Straße Champagne, zwischen der Bahnlinie im Norden und der Gruitener Straße im Süden. Im Westen umfasst das Plangebiet die städtischen Flurstücke Nr. 1221, 1517 und 1582 in Flur 2 der Gemarkung Obgruiten. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung."
(Stv. Rehm hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig