Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

"Die Satzung wird in § 4 Abs. 1 wie folgt ergänzt:

 

                                          § 4

 

Bestimmung über das großflächige Plakatieren

 

 

(1) Großflächige Werbeträger dürfen nur für die politische Werbung bei Wahlen, für Werbeaktionen anlässlich kultureller Veranstaltungen (z.B. Haaner Kirmes), für überregionale Großsportveranstaltungen, Märkte, Messen bzw. Kongresse (z.B. Parteitage) sowie für Vereins- oder Stadtveranstaltungen zugelassen werden. Großflächige Werbeträger dürfen eine Sponsoringwerbung bis zu 15 % je Werbefläche enthalten."

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert bittet um Zustimmung zu einer weiteren Änderung im Beschlussvorschlag, die eine flexiblere Handhabung ermöglichen solle. Der Wortteil "…jubiläen" soll gegen "…veranstaltungen" ausgetauscht werden.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig