Beschluss:
"Die Satzung wird in § 4 Abs. 1 wie folgt ergänzt:
§ 4
Bestimmung über das großflächige Plakatieren
…
(1) Großflächige Werbeträger dürfen nur für die politische Werbung bei Wahlen, für Werbeaktionen anlässlich kultureller Veranstaltungen (z.B. Haaner Kirmes), für überregionale Großsportveranstaltungen, Märkte, Messen bzw. Kongresse (z.B. Parteitage) sowie für Vereins- oder Stadtveranstaltungen zugelassen werden. Großflächige Werbeträger dürfen eine Sponsoringwerbung bis zu 15 % je Werbefläche enthalten."
Protokoll:
Bgm. vom Bovert bittet um Zustimmung zu einer weiteren Änderung im Beschlussvorschlag, die eine flexiblere Handhabung ermöglichen solle. Der Wortteil "…jubiläen" soll gegen "…veranstaltungen" ausgetauscht werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig