Beschluss:

 

 „1.  Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.  Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich in Gruiten.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche des bestehenden Bebauungsplans Nr. 105, welcher zwischen der Düsselberger Straße im Norden, der Thunbuschstraße im Westen und Süden sowie den rückwärtigen Grundstücksteilen entlang der südlichen Bahnstraße liegt. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig