Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

„1./    Der Bebauungsplan Nr. 167 „östliche Parkstraße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen.

          Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die bebauten Grundstücke östlich der Parkstraße, südlich beginnend mit dem Haus Nr. 2 (Gemarkung Gruiten, Flur 2, Flurstück 934) und nördlich endend mit dem Haus Nr. 22 (Gemarkung Gruiten, Flur 2, Flurstück 11/4). Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

2./     Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt.

3./     Den Planungszielen entsprechend der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm sieht ein Problem darin, in diesem Gebiet ein weiteres Baufenster zu öffnen und bezweifelt den tatsächlichen Bedarf für weiteren Wohnraum.

 

StOBR Rautenberg sieht die Bedarfssituation aufgrund der zahlreichen Nachfragen von Kaufinteressenten und Bauherren als gegeben. Dennoch sei das freistehende Einfamilienhaus ein seltenes Segment in Haan. Es handle sich um ein eher kleines Baugebiet, welches gezielt vorhandene Baulücken schließe.

 

Auch Stv. Lukat erkennt für die CDU-Fraktion eine adäquate Hinterlandverdichtung, die sich einfüge. Der Bedarf liege in jedem Fall vor: Gruiten werde als Rand einer Großstadt immer beliebter als Wohnort für junge Familien.

 

Stv. Drennhaus bestätigt die gute Entwicklung der Gruitener Wohngebiete und sieht den Bedarf als ebenfalls gegeben an. Ihm sei ein kleines Wohngebiet lieber als ein größeres.


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen