Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

"1.   Der Bebauungsplan Nr. 170 „Bruchermühle“ ist gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

       Das Plangebiet befindet sich östlich des Eisenbahndamms der Strecke Solingen-Haan im Bachauenbereich des Ittertals. Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan,

       Flur 24, Nrn. 76, 79, 82, 1961, 1962 sowie

       Flur 35, Nrn. 49, 55, 223, 234, 753 und 754.

       Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

       Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zugrunde zu legen.

 

3.    Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Planungsziele eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen werden für 2 Wochen öffentlich ausgelegt."

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat wünscht sich weitere Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand, da ein Zeitungsartikel des heutigen Tages darstelle, dass die Planung der Verwaltung rechtlich nicht durchführbar sei.

 

Stv. Drennhaus fragt sich, ob das erklärte Ziel der Verwaltung mit der vorgelegten Planung tatsächlich erreicht werden könne. Er möchte wissen, welchen konkreten Erfolg sich die Verwaltung von der vorgelegten Planung verspreche.

 

 Auch Stv. Rehm findet die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Außenbereich eher ungewöhnlich.

 

Bgm. vom Bovert legt dar, dass es sich bei der vorgelegten Planung um den Ansatz einer Lösung handele, die nicht kurzfristig umzusetzen sei, wenn der Eigentümer des in Rede stehenden Grundstückes nicht mitspiele. Es gehe vielmehr darum, eine langfristige Eingriffsmöglichkeit als Grundlage für weitere Planungen zu schaffen. Dass die Gegenseite am Tage der Sitzung die Presse für ihre Zwecke instrumentalisiert habe, zeige, dass man sich nicht so sicher sei, wie immer dargestellt werde. Tatsache sei, dass es ein rechtskräftiges Urteil gebe, das die Schließung des Weges durch den Eigentümer rechtmäßigem Handeln entspreche. Eine Verhandlungsbereitschaft bestehe seitens des Eigentümers nicht.

 

Stv. Drennhaus erklärt, bei ihm mache sich ein Gefühl der Unsicherheit breit, weil keine kurzfristige Lösung für die Erholung suchenden Bürger in Sicht sei.

 

Bgm. vom Bovert bedauert, keinerlei rechtliche Handhabe gegen das bestehende Urteil zu haben. Auch das Gewohnheitsrecht greife hier nicht.

 

StOBR Rautenberg räumt ein, dass es sich um eine ungewöhnliche Planung für Haan handele. Das Wiederaufleben einer wichtigen Wegeverbindung zur Erschließung des Naherholungsgebietes Ittertal stelle ein besonderes städtebauliches Erfordernis dar. Mit diesem Schritt werde das Planungsrecht für anschließende bodenrechtliche Instrumente wie das Vorkaufsrecht, die Umlegung oder die Enteignung geschaffen. Der Einstieg ins Verfahren sei aber gerade erst vollzogen worden, zudem auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung gehöre.

 

Stv. Lukat erkundigt sich nach dem Verlauf des Verfahrens, welches die Anwohner des Schaafenkottens gegen den Eigentümer angestrengt hätten. Die CDU-Fraktion sei für eine einvernehmliche Lösung, die allen Beteiligten entgegen komme. Da es sich bei dem Wanderweg um einen Verkehrsweg handele, regt sie die Beteiligung des BVVFA an.

 

StORR Rennert führt aus, damit die Allgemeinheit den Wanderweg nutzen könne, müsste dieser entsprechend gewidmet sein oder der Eigentümer müsste einer solchen Nutzung ausdrücklich zustimmen. Da beides nicht der Fall sei, stelle der Bebauungsplan den einzigen rechtlichen ersten Schritt dar, in der Sache voranzukommen. Die Hinterlieger hätten bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass ein Notwegerecht zur Erschließung des Schaafenkottens bestehe. Rein privatrechtlich laufe noch die Art der Ausgestaltung dieser eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten zwischen Kläger und Eigentümer.

 

AM Dr. Pech fragt, ob auch für den Weg in Richtung der Ortschaft Müllersberg und die verwitterte Brücke in Richtung Schloss Caspersbroich Regelungsbedarf bestehe. Weiterhin sehe er die gleiche prinzipielle Problemstellung  auch für die Gebiete östlich des Schaafenkottens.

 

StOBR Rautenberg erläutert, an vielen Stellen in Haan gebe es solch gewachsene Strukturen im Außenbereich, der beplante Bereich ziehe sich entlang der Flächen dieser Grundstückseigentümer. Diese Art von Problemsituation trete in der Regel nicht auf. Die Widmungssituation der Wege Richtung Müllersberg und Caspersbroich sei ihm derzeit nicht bekannt.

 

AM Dr. Pech bittet die Verwaltung dies zu prüfen und dem Protokoll anzuhängen.

 

Stv. Lukat bittet ebenfalls um Beifügung des Gerichtsentscheides des Landgerichts.

 

StORR Rennert weist darauf hin, dass er in Sachen Gerichtsurteil auf die Hilfe anderer Behörden angewiesen sei, da die Stadt Haan nicht Herrin des Verfahrens sei.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig