Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt, die Abschaffung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Finanzierung dieser Dienstleistungen durch einen Aufschlag auf die Grundsteuer B zu prüfen. Sie soll hierzu in der kommenden Sitzung des HFA berichten."

 


Protokoll:

 

Stv. Ruppert findet den Ansatz der Verwaltung interessant, weil er zu Einsparungen führen könnte und möchte den AK Personal beteiligen.

 

Stv. Giebels verweist darauf, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung ein anderer als der ursprünglichen Antrages sei. Da der Antrag von der Verwaltung als rechtlich unzulässig eingestuft worden sei, sehe diese nun die Chance, Verwaltungsaufwand zu minimieren. Die CDU-Fraktion erwarte aber rechtliche Probleme. So gebe es auch Anlieger, die vom Winterdienst- und / oder Straßenreinigungspflicht befreit seien und dann trotzdem einen Aufschlag zahlen müssten. Er bitte hierzu eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes einzuholen.

 

Stv. Wetterau bezweifelt die Verringerung des Verwaltungsaufwandes, da die Gebührenberechnungen seit Jahren nach gleichem bekanntem Muster abliefen.

 

Stv. Kohl äußert Bedenken wegen den gesetzlichen Vorgaben der Abgabenordnung, wonach ein Vermischen von Steuer- und Gebühreneinnahmen unzulässig sei. Steuern seien als Abgaben ohne Gegenleistung definiert. Dies würde mit der geplanten Neuregelung unterlaufen. Steuer- und Gebührenhaushalte sollten immer klar voneinander getrennt werden. Er empfehle daher, nicht zu viel Verwaltungskapazität in die Erstellung einer entsprechenden Vorlage zu binden.

 

Stv. Drennhaus ist der Meinung, die Verwaltung solle eine Vorlage erstellen und dem HFA vorstellen dürfen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig