Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Gruiten.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche des
bestehenden Bebauungsplans Nr. 105, welcher zwischen der Düsselberger Straße im
Norden, der Thunbuschstraße im Westen und Süden sowie den rückwärtigen
Grundstücksteilen entlang der südlichen Bahnstraße liegt. Die genaue Festlegung
des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig