Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 7

Beschluss:

 

 „1.  Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.  Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Untere Landstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 01.10.2008 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Haan im unmittelbaren westlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Haan-Ost zwischen der Elberfelder Straße (B228) und der Landstraße sowie dem vorhandenen Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“. Es umfasst die Flurstücke 176, 1324, 1326, 459 sowie Teilbereiche der Flurstücke 461 und 1325 aus der Flur 9 der Gemarkung Haan und aus der Flur 11 Teilbereiche des Flurstücks 493. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.  Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Untere Landstraße“ gemäß den Darstellungen in dieser Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm erklärt, zwar sehe die GAL-Fraktion das Projekt Windhövel durch die Ansiedlung eines Discounters an der Unteren Landstraße nicht gefährdet, doch sei eine weitere Umwandlung von Gewerbefläche mit der GAL nicht zu machen, die den Beschlussvorschlag daher ablehnen werde.

 

AM Herder sieht die Stadt diesbezüglich nicht unter Handlungsdruck, da der gültige Bebauungsplan die Ansiedlung des Discounters noch verzögere. Die Versorgung der Bevölkerung sei nicht gefährdet und man behalte sich eine Auswahl des Investors für das Windhövel-Center vor.

 

Stv. Lemke erklärt, aufgrund der weiterhin in dieser Sache vorhandenen Zweifel, werde die CDU-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Stv. Straßburg rät, das östliche Gebiet ohne den geplanten Kreisel zu erschließen, um Kosten zu sparen. So wäre auch der Baumkreis erhaltbar.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, allenfalls die Endfertigstellung des Kreisverkehrs sei verzichtbar und werde mit dem Investor diskutiert. Die Kanäle und die Baustraße hingegen müssten gebaut werden.

 

Stv. Drennhaus fragt, ob die Idee des Kollegen Holberg, einen Kreisverkehr an der Einmündung der Straße Am Bandenfeld einzurichten, von der Verwaltung geprüft worden sei.

 

Bgo. Buckesfeld bestätigt, die Verwaltung habe diesen Vorschlag geprüft und zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Kreisverkehr an dieser Stelle jedoch unwirtschaftlich und „ungeometrisch“ sei.


Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen