Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

"Die Stadt Haan unterstützt den Beschlussvorschlag der Kreisvorlage Nr. 50/021/2010:

 

1. Der Kreis Mettmann bewirbt sich um die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II in alleiniger Zuständigkeit (Option) zum 01. Januar 2012.

 

2. Der Landrat wird beauftragt, die Bewerbung termingerecht bei der zuständigen obersten Landesbehörde abzugeben und zu begründen.

 

3. Die Aufgabenwahrnehmung ab dem 01. Januar 2012 erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich im Finanzrahmen, den der Bund für die kommunalen Aufgabenträger vorsieht."


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert eröffnet mit dem Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht die aktuell geltende Aufgabenträgerschaft des SGB II für verfassungswidrig erklärt habe und nun zwei Denkmodelle zur zukünftigen Ausführung des Gesetzes in Rede stünden: Die Optionskommune oder die gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit. Die Entscheidung, ob sich der Kreis Mettmann als Optionskommune bewerben werde, obliege dem Kreistag. Dem Kreis sei es aber im Vorfeld wichtig, das Votum der kreisangehörigen Kommunen hierzu zu hören.

 

Er begrüßt Herrn Kreisdirektor Richter und Herrn Jäger von der Bundesagentur für Arbeit, die in der Folge Chancen und Risiken der beiden Denkmodelle vorstellen.

 

Im Anschluss an die Vorträge gab es Gelegenheit für Fragen.

 

Stv. Herder fragt, ob der Kreis im Falle der Option und bei evtl. finanziellen Kürzungen aus Berlin diese Kosten übernehme oder auf die Kreisumlage umlege.

 

Kreisdirektor Richter führt aus, der Kreis werde in keinem Falle zusätzliche Mittel in das System pumpen, eine Sogwirkung von Hartz IV-Kunden wäre die Folge.

 

Stv. Ruppert wünscht sich eine Prognose der Erfolgsaussichten im Falle der Optionswahrnehmung.

 

Kreisdirektor Richter zitiert aus Untersuchungen, dass eine gemeinsame Einrichtung das Qualitätsniveau der Arbeitsvermittlung bei gleichen Kosten wie heute aufrecht erhalten könne, eine gut funktionierende Optionskommune aber verbesserte Ergebnisse bei der Arbeitsvermittlung und geringere Kosten zur Folge haben werde.

 

Stv. Holberg möchte wissen, wie sich die IHK sowie der Städte- und Gemeindebund zu den Alternativen positionieren und welches der beiden Systeme aus Kundensicht die schnellere Handlungsmöglichkeit biete.

 

Kreisdirektor Richter erläutert, die Option stehe für ein schnelleres und nachhaltigeres System als die gemeinsame Einrichtung, da vor Ort aufgrund engerer Netzwerke bessere individuelle Lösungen gefunden werden könnten als in Nürnberg. Sowohl die IHK als auch der Städte- und Gemeindebund stünden der Option eher skeptisch gegenüber.

 

Stv. Janßen fragt nach dem Risiko von Rückzahlungsansprüchen des Bundes und erwähnt als Beispiel den Landkreis Göttingen.

 

Kreisdirektor Richter erklärt, das Problem sei, dass die bundesweite Schätzung der Hartz IV-Empfänger fehlerhaft gewesen sei. So hätten die Mittel aus dem Eingliederungstitel abgezweigt werden müssen. Ohne entstehende Umstellungsaufwände verschweigen zu wollen, betone er, dass es die Regelung des § 812 BGB schon immer gegeben habe.

 

Stv. Sack wirft ein, die Wohlfahrtsverbände als wesentlich Beteiligter hätten sich eindeutig für die Optionskommune ausgesprochen. Die GAL-Fraktion werde für die Option stimmen und möchte wissen, wie groß die Chancen für eine Auswahl des Kreises Mettmann seien.

 

Kreisdirektor Richter macht deutlich, dass ihn die Sorge umtreibe, die vielfältigen Netzwerke bei einer Aufgabenträgerschaft in gemeinsamer Einrichtung nicht halten zu können. In NRW gebe es 8 Optionsmöglichkeiten und bisher 16 Bewerber. Ob sich die Entscheidung an geographischen oder paritätischen Grundsätzen ausrichte, vermöge er nicht einzuschätzen. Er sei guten Mutes, dass die Qualität der Bewerbung den Ausschlag für den Kreis Mettmann gebe.

 

Stv. Schneider fragt nach den Umstellungskosten und der Möglichkeit der Übernahme von Strukturen aus der BA.

 

Kreisdirektor Richter sieht einen einmaligen Umstellungsaufwand, der sich nach einiger Zeit rentieren werde. Die BA habe bereits zugesichert, die Hardware, Software usw. dem nächsten Träger kostenfrei zu überlassen. Dennoch sei mit einem kurzfristigen Mehraufwand im Personal- und Sachkostenbereich zu rechnen.

 

Herr Jäger legt dar, die dauerhaften Risiken bei den Vermittlungschancen Bedürftiger sei bei der gemeinsamen Einrichtung wegen langjähriger Erfahrung geringer. Er macht deutlich, dass die Hilfebedürftigkeit erst beendet sei, wenn der Bedürftige im 1. Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnte. Dazu trage nicht zuletzt auch der Arbeitgeberservice der BA bei, der den Arbeitgebern beim gezielten Finden von Facharbeitern helfe, was vor dem Hintergrund der demographischen Aussichten immer wichtiger werde.


Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja- und 11 Nein-Stimmen