Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung zur Umgestaltung des Gruitener Bahnhofs wird zur Kenntnis genommen.

 


Protokoll:

 

StOBR Rautenberg erläutert den chronologischen Ablauf des Verfahrens und die Varianten der möglichen Ausführung. Aus Sicht der Verwaltung werde mit der derzeitigen Planung nur eine halbwegs zufriedenstellende Lösung erreicht, weil bei einer mittelfristigen Realisierung nur der Mittelbahnsteig erschlossen werden würde. Da es sich um eine freiwillige Leistung handele und das Nothaushaltsrecht vorliege, beabsichtige die Verwaltung dem Fördergeber mitzuteilen, dass mit einer Realisierung des Vorhabens vorerst nicht zu rechnen sei.

 

Stv. Dürr möchte wissen, ob es eine Ausschlussfrist für den Mittelabruf beim Fördergeber gebe und ob die Maßnahme nicht evtl. über die Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Bahn finanziert werden könne.

 

StOBR Rautenberg führt aus, der Fördergeber fordere ein kurzfristiges Feedback der Stadt Haan ein. Eine Ausschlussfrist sei ihm bislang aber nicht bekannt. Bezogen auf Fördermittelgewährung habe der Bahnhof Gruiten kein hohes Ranking bei der Deutschen Bahn. Hinzu komme, dass Haan die Schnittstelle zwischen den Verkehrsverbünden VRR und VRS darstelle.

 

AM Koziol plädiert dafür, einen planerisch einwandfreien Abschluss hinzubekommen und die Planung nicht lebendig zu begraben. Es müsse Aussicht auf eine erneute Antragstellung bestehen, sobald dies die Finanzlage der Stadt erlaube.

 

StOBR Rautenberg erklärt, der planerische Abschluss sei konstruktiv gesichert. Die Verwaltung sehe einen drängenden Handlungsbedarf gegeben, zumal Gruiten einen geographisch und strategisch wichtigen Bahnhaltepunkt im Kreis Mettmann darstelle.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich