Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

"1. Dem Abbruch der Treppenanlage Wiedenhofer Straße wird zugestimmt (Variante 3).

 

Haushaltsmittel sind auf dem Produktsachkonto 120120-521221 „Unterhaltung Straßen und Wirtschaftswege“ für die Deponiekosten in Höhe von 400 € vorhanden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rampe durch einen Handlauf zu sichern."


Protokoll:

 

TA Hippel führt aus, die Treppenanlage weise erhebliche Schäden aus, die nicht unterhalten bzw. restauriert werden könnten. Mit der Rampe liege aber eine Alternative als Wegeverbindung vor, so dass ein kompletter Rückbau der Treppe nicht so sehr ins Gewicht falle. Dies könne auch als Chance gesehen werden, in Zeiten leerer kommunaler Kassen den Standard ein wenig abzusenken, ohne die Sicherheit Einzelner zu gefährden.

 

Stv. Kohl weist auf die Wichtigkeit dieser einzig gesicherten Straßenverbindung zwischen Wiedenhofer Str. und Zwengenberger Str. hin. Die vorhandene Rampe berge gerade bei Frosttemperaturen erhebliche Rutschgefahr und sollte daher mit einem Handlauf gesichert werden. Dann könne im kompletten Rückbau der Treppenanlage eine kostengünstige Alternative gesehen werden.

 

Stv. Käpernick hatte die Treppe selbst in Augenschein genommen und dabei festgestellt, dass beide Podeste und viele Stufen sehr instabil seien und damit große Gefahren für Passanten bestünden. Eine notdürftige Reparatur bringe keine dauerhafte Lösung, so dass einer Rampe mit Handlauf als Alternativlösung zugestimmt werden könne.

 

Stv. Dürr befürchtet einen Einstieg in die Nichtsanierung vieler anderer vergleichbarer Einrichtungen der Haaner Infrastruktur. Dies dürfe nicht zugelassen werden. Auch sei ein Handlauf bei vereister Rampe nicht ausreichend, um die Rutschgefahr wirksam einzudämmen. Es gebe ein berechtigtes Interesse der Anwohner die Treppe gefahrlos zu erreichen. Er schlage daher vor, die Treppe zu sperren und bei besserer finanzieller Lage fachgerecht und nachhaltig zu sanieren, aber nicht abzureißen.

 

Stv. Lerch bekräftigt, keinesfalls sollte dieser Einzelfall als Einstieg in den kompletten Rückbau maroder Treppen im Stadtgebiet dienen. Sämtliche fußläufigen Verbindungen müssten auch weiterhin gepflegt werden.

 

AM Koziol sieht im Rückbau der Treppe die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Lösung.

 

Stv. Greeff sieht sich bestätigt, dass Ortstermine in solchen Fällen grundsätzlich zur Klärung des Sachverhaltes beitragen können. Er möchte wissen, wann die Verwaltung den Handlauf an der Rampe fertigstellen könne.

 

TA Hippel geht davon aus, dass der Handlauf im Dezember fertig sei und der Rückbau der Treppe auch bei schlechter Witterung erfolgen könne. Deren verwendbaren Materialien würden auf dem Betriebshof gelagert. Die Treppe sei nicht so gut zu sichern, dass nichts passieren könne.

 

Stv. Lukat spricht sich gegen ein Vortäuschen falscher Sicherheiten aus.

 

Die Frage des Stv. Drennhaus nach der Haftungspflicht der Stadt trotz Sperrung der Treppe, wird von TA Hippel damit beantwortet, dass die Stadt auch bei Sperrung der Treppe in der Haftungspflicht sei.

 

Auf Vorschlag des Stv. Kohl wird der Beschlussvorschlag ergänzt.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 14 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen

 

zu 2.) einstimmig