Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 „1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und in der Beteiligung zur Entwurfsänderung gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 119 „Flurstraße/Östliche Hochdahler Straße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 03.07.2008 wird zugestimmt. Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Nördliche Deller Straße“ gemäß den Darstellungen in dieser Sitzungsvorlage (24. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.

 

       Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Haan und wird wie folgt begrenzt:

          -   im Norden durch die Flurstraße,

          -   im Westen durch die Hochdahler Straße und die vorhandene Gewerbebebauung an der Hochdahler Straße im Nordwesten des Plangebiets,

          -   im Süden durch die Deller Straße und

          -   im Osten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Straße Am Kauerbusch.

 

          Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 688, 850, 851, 872, 874, 876, 892 und Teilbereiche des Flurstücks 1054, Flur 42 der Gemarkung Haan.

          Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld erläutert den Stand des Verfahrens und erklärt, das Technische Dezernat sei im Laufe des Verfahrens zu der Ansicht gelangt, der Bebauungsplan sei zwar rechtlich nicht zu beanstanden, jedoch im Hinblick auf die weitere, nachhaltige Entwicklung in diesem Gebiet eher suboptimal. Die Konflikte zwischen Wohn- und Gewerbenutzung hätten aufgrund der vorliegenden Nahtstellensituation nicht komplett ausgeräumt, allenfalls räumlich verlagert werden können. Der PlUVA könne aber durchaus zu einem anderen Abwägungsergebnis kommen und die juristisch korrekte Satzung beschließen.

 

Stv. Lemke betont, auch die CDU-Fraktion habe sehr große Zweifel im Hinblick auf einen positiven Beschluss, weil der Bebauungsplan in der jetzigen Form das Optimierungsgebot des BauGB nicht hinreichend berücksichtige. Die in Zukunft immer näher an das Gewerbegebiet heranrückende Wohnbebauung berge ein großes Konfliktpotential. Daher werde die CDU-Fraktion diesen Bebauungsplan ablehnen.

 

Stv. Ruppert macht deutlich, dass die FDP-Fraktion diesem sicher nicht optimalen Bebauungsplan zustimmen würde, um einen weiteren Schwebezustand in diesem Gebiet zu verhindern.

 

Bgo. Buckesfeld wirft ein, ein Beschluss würde die Situation im Interesse der ansässigen Gewerbetreibenden nur bedingt verbessern, da Baurecht hierfür bereits heute existiere.

 

Stv. Drennhaus erinnert daran, dass die SPD-Fraktion schon immer gegen die Wohnbebauung in diesem Gebiet gewesen sei. Nun stehe man aber bei einem Investor im Wort, der auf Aussagen der Politik vertrauen können müsse. Aus seiner Sicht werde ein bereits bestehendes Wohngebiet lediglich ergänzt. Die Interessenskollisionen seien im Sinne eines Fortkommens in diesem Gebiet hinzunehmen.

 

Stv. Rehm führt aus, die GAL-Fraktion wolle keine weitere Umwandlung von Gewerbe- in Wohngebiet. Man dürfe seine Meinung auch ändern, wenn man im Laufe des Verfahrens schlauer geworden sei. Er fragt, wo der Lärmschutzwall entstehen solle und an welchen Stellen Wohnnutzung ausgeschlossen werde.

 

StOBR Rautenberg erläutert, der Lärmschutz in diesem Gebiet werde über die Lärmimmissionskontingente geregelt. Da es sich de facto um ein Gewerbegebiet handele, sei Wohnnutzung nur ausnahmsweise erlaubt. Dies sei detailliert im Genehmigungsverfahren zu regeln.

 

Bgm. vom Bovert zeigt sich angesichts der Äußerungen des Technischen Beigeordneten überrascht. Jeder der Anwesenden wisse sicher, dass die Entwicklung dieses Gewerbegebietes nur mit der Zulassung einer weiteren Wohnbebauung möglich wurde. Die Investoren müssten sich auf das Wort der Politik verlassen könnten. Bei fehlendem Satzungsbeschluss sei nur eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich und es bliebe alles beim alten.

 

Bgo. Buckesfeld bekräftigt, seine differenzierte Einschätzung dieses Bebauungsplanes sei das Ergebnis eines Prozesses gewesen, den er immer offensiv vertreten habe. Die Immissionsproblematik lasse ihn annehmen, dass dieser Bebauungsplan den Optimierungsgrundsatz nicht ausreichend berücksichtige.

 

Bgm. vom Bovert beklagt, er hätte sich dieserhalb mehr Offenheit seitens des Technischen Beigeordneten erhofft.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, dass er bereits seit Wochen die interne und externe Diskussion führe und seine Ansicht dem Bürgermeister seit langem bekannt sei.

 

AM Dr. Pech ist der Ansicht, im Vorfeld sei gegenüber dem Investor keinerlei Beschlussgarantie abgegeben worden. Da sich der Sachverhalt verändert habe, komme die Politik zu einem anderen Abwägungsergebnis als die Verwaltung in ihrer Vorlage.

 

AM Herder merkt an, die UWG-Fraktion sei der Meinung, dass vor dem Hintergrund des herrschenden Gewerbeflächenmangels in der Stadt keine weitere Gewerbe- in Wohnfläche um gewandelt werden dürfe. Erschwerend komme hier dazu, dass ein Konflikt zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung hingenommen werde. Die UWG halte eine Ausweisung als Mischgebiet für einen Etikettenschwindel und werde den vorliegenden Bebauungsplan daher ablehnen.

 

Stv. Ruppert meint, der Zustand des Gebietes sei sehr unbefriedigend. Er sehe keine einschneidend neuen Erkenntnisse für eine veränderte Einschätzung des Bebauungsplanes. Da eine Idealsituation an diesem Standort nicht möglich sei, stimme die FDP diesem Bebauungsplan zu.

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, erinnert an die damalige Ortsbesichtigung, die zu allgemeiner Zustimmung des PlUVA geführt habe. Auch sie sehe keinen Grund, warum der Bebauungsplan nicht beschlossen werden solle, zumal keinerlei nennenswerte Bedenken der Träger öffentlicher Belange vorlägen.

 

Bgm. vom Bovert macht deutlich, dass die Stadt bei der Entwicklung dieses Gewerbegebietes aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel auf die Hilfe eines Investors angewiesen sei. Ein Satzungsbeschluss stelle aus seiner Sicht die Erfüllung des Optimierungsgebotes dar, da die andere Alternative Stillstand bedeute.

 

Stv. Ruppert kritisiert das Vorgehen der Verwaltung, den Inhalt einer Vorlage, die durch die Politik in den Fraktionssitzungen beraten worden sei, in der Sitzung selbst für ungültig zu erklären.

 

Bgm. vom Bovert möchte von Bgo. Buckesfeld wissen, welche Änderungen aus seiner Sicht zu einer Optimierung führen würden.

 

Bgo. Buckesfeld meint, dieser Standort sei allenfalls nur für Gewerbe- bzw. Mischnutzung geeignet; Art und Umfang der Wohnbebauung seien erneut zu diskutieren.

 

Stv. Rehm betont mangelnde Kritik bei der Ortsbesichtigung, könne nicht im Umkehrschluss als bedingungslose Zustimmung gewertet werden. In Sachen der Gewerbeflächenpolitik präsentiere die Verwaltung keine klare Linie.

 

Stv. Drennhaus fordert die Verwaltung auf, bis zur Sitzung des HFA aufzuzeigen, wie das Optimierungsgebot erfüllt werden könne. Unter diesen Umständen sei er entgegen seiner Überzeugung, der Fachausschuss müsse eine Empfehlung aussprechen, bereit, eine Empfehlung erst im HFA auszusprechen.

 

Nach weiterer Diskussion, inwieweit eine Schiebung bis zur Sitzung des HFA sinnvoll sei, zieht Stv. Drennhaus seinen Antrag wieder zurück.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

abgelehnt mit 7 Ja- und 10 Nein-Stimmen

 

Die beiden Absätze des Beschlussvorschlages wurden getrennt abgestimmt.