Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

Einmütig spricht sich der Ausschuss dafür aus, die Entscheidung über die Kündigung des Leistungsvertrages bis nach den Beratungen des Workshops zu vertagen.

 

 

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella

erläutert, dass aufgrund vertraglicher Bindung zwischen der Stadt Haan und der Musikschule Haan e.V. die Musikschule jährliche Zuschüsse zur Durchführung der vereinbarten Leistungen bekäme. Hierbei handele es sich um eine sogenannte "freiwillige Leistung" die nicht gesetzlich sondern vertraglich geregelt sei. Aufgrund der besonderen finanziellen Situation der Stadt Haan – Nothaushalt - stünden alle Ausgaben unter dem Vorbehalt der besonderen Haushaltsführung – Haushaltssicherungskonzept (HSK). Demnach sollten vorhandene Einsparungspotentiale möglichst realisiert werden. Außerdem erwarte die Aufsichtsbehörde, dass der Ratsbeschluss vom 08.06.2010 werde, in dem eine 2%ige Kürzung (ab 2012) beschlossen wurde, bzw. nachhaltige HSK – Maßnahmen umgesetzt werde. Diese sind in einer Gesamtschau aller freiwilligen Leistungen darzustellen.

 

Stv. Schneider

fragt ob es ausreiche, die Zuschüsse um 2 % zu kürzen, oder ob in jedem Fall gekündigt werden müsse?

 

1. Bgo. Formella

antwortet hierzu, dass unter Berücksichtigung des o.a. Ratsbeschluss sowie des vom Landrat geforderte Handeln sich die Kündigung des Vertrages ergibt, um einen neuen Vertrag auch unter HSK – Gesichtspunkten auszuhandeln.

 

Stv. Wollmann

stellt fest, dass die Weiterführung der Kooperation mit der Musikschule alternativlos sei und erklärt, dass die SPD-Fraktion keinen Beschluss in dieser Sache fassen wolle, bevor nicht der Workshop abgeschlossen sei. Dessen Ergebnis solle in die Ratssitzung am 14.12.2010 einfließen.

 

Stv. Sack

empfindet die derzeitige Zuschuss-Höhe als zu gering für das überdurchschnittliche Angebot der Musikschule Haan und verweist auf die örtliche und überörtliche Bedeutung dieser Kooperation. Auch das Gutachten komme zu dem Schluss, dass die Musikschule Haan überdurchschnittlich gut arbeite.

 

Stv. Wollmann

erkundigt sich, ob nach rechtsverbindlicher Kündigung trotz HSK ein neuer Vertrag/Anschlussvertrag mit der Musikschule möglich sei.

 

Bgo. Formella

bejaht dies.

 

 

 

 

 

 

Am. Dr. Pech

antwortet auf die Frage von Stv. Schneider, wie sich die 2%ige Kürzung auf die Musikschule auswirken würde, dass das derzeitige Angebot erst einmal fortgeführt werde. Die Wirtschaft boome derzeit, das müsse auch in Haan irgendwann ankommen. Deshalb sei ein Festzurren auf 5 Jahre auf der Grundlage der momentanen finanziellen Situation schwierig. Im Endeffekt würden sich die fehlenden Mittel nur durch Gebührenerhöhungen kompensieren lassen. Er weise ausdrücklich darauf hin, dass sich das derzeitige Angebot der Musikschule auf die derzeitige Finanzierung bezieht. Extraleistungen wären bereits bei der derzeitigen Finanzierung / Zuschusshöhe nicht möglich.

 

Stv. Sack

weist darauf hin, dass die Musikschule möglicherweise an den geplanten Bildungsgutscheinen im Rahmen von Hartz IV partizipieren könne.

 


Abstimmungsergebnis:

einvernehmlich