Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 6, Enthaltungen: 8

Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt, mit straßen.nrw eine Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung einer Querungshilfe auf der B 228 zu treffen. Der städtische Haushalt soll hierdurch nicht mit Finanzmitteln belastet werden. Im BVVFA ist entsprechend zu berichten."


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus eröffnet mit der Feststellung, der BVVFA habe die Thematik bereits sehr ausführlich beraten. Der TOP sei in die Ratssitzung verschoben worden, weil die FDP-Fraktion Beratungsbedarf angemeldet hatte. 30 % der die Kaiserstraße querenden Menschen nutzten nicht die offensichtlich zu weit entfernten Ampeln. Die von der SPD-Fraktion beantragte Querungshilfe würde in 2010 noch vom Bund finanziert. Die Erkenntnisse des vorliegenden Verkehrsgutachtens müssten im Sinne des Schutzes der Bürger ernst genommen werden.

 

Auch die CDU-Fraktion sieht inzwischen eine Gefährdung der Fußgänger und ÖPNV-Nutzer und hält die Querung für notwendig.

 

Stv. Rehm erinnert an den weitergehenden Alternativantrag, die Variante 1 zu beschließen.

 

Stv. Greeff bittet darum, die preiswerteste Variante einer Querungshilfe auszuwählen. Es handele sich hierbei immerhin um Steuergelder.

 

Stv. Lukat bittet künftig zu solchen Fragestellungen eine Stellungnahme der Polizeibehörde beizufügen. Früher sei die Anwesenheit eines Polizeivertreters in den Fachausschuss-Sitzungen üblich gewesen. Sie fragt, ob weiterhin ein Vertreter der Polizei zu diesen Sitzungen eingeladen werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Es ergeht nachwievor eine Einladung an die örtliche Polizeibehörde.

 

Stv. Ruppert ist der Ansicht, auch nach Errichtung einer Querungshilfe würden nachwievor viele Menschen den direkten Weg der Straßenüberquerung wählen, weil es viel bequemer sei.

 

Stv. Kohl weist auf die Nachteile für die Anlieger-Einfahrten und die nötige Baumfällung in mindestens einem Fall hin. Hier müssten die Anlieger befragt werden.

 

Stv. Drennhaus ist der Ansicht, der BVVFA habe hierzu eine sachgerechte Diskussion geführt.

 

Bgm. vom Bovert äußert sein Unverständnis, dass sich entgegen des Rates der Experten von straßen.nrw und Tiefbauamt  eine Mehrheit für den Bau der Querungshilfe abzeichne. Ähnliche Verhaltensweisen von Fußgängern seien entlang jeder Hauptstraße zu beobachten und verdienten demnach auch eine Querungshilfe. Die Auswirkungen auf die Haaner Kirmes seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

 

Stv. Lemke stellt klar, die Querungshilfe müsse demontabel sein, um die Kirmesdurchführung nicht zu gefährden.

 

Stv. Pohler gibt zu bedenken, dass jeder zusätzliche Weg über die Ampeln zu einer Gefährdung für einen fußkranken oder behinderten Menschen werde. In der Vergangenheit sei bei der Verkehrsplanung nicht genügend auf die Umsteigebeziehungen geachtet worden.

 

TA Mering legt dar, straßen.nrw werde nur noch barrierefreie Querungshilfen bauen. Diese Art von Querungshilfen seien aber nicht demontabel. Gerade diese aber seien besonders teuer und hätten aufgrund der geringen Straßenbreite erhebliche Auswirkungen auf die Kirmesdurchführung.

 

Stv. Lukat äußert sich befremdet über das Nachschieben von Argumenten seitens der Verwaltung, anstatt dies in der Vorlage darzustellen.

 

Bgm. vom Bovert kann kein positives Fazit der Verwaltung aus der Vorlage erkennen.

 

Auch Stv. Stracke findet das Nachfassen von Argumenten sehr erstaunlich. Man müsse sich fragen, ob die Sicherheit der Bürger für 3 Tage Kirmes infrage gestellt werden solle. Die Initiative der Sehbehinderten begrüße die Querungshilfe ausdrücklich. Er bitte den Rat, sich für die Sicherheit auch aller Behinderten auszusprechen.

 

Bgm. vom Bovert spricht von einer trügerischen Sicherheit, da die akustische Unterstützung fehle.

 

Stv. Wetterau findet, man solle sich nicht anmaßen gegen den Rat des Verkehrsgutachtens zu handeln.

 

Stv. Ruppert schlägt vor, den Grundsatz zu beschließen und die konkrete Ausführung dem BVVFA vorzulegen.

 

Stv. Drennhaus ist der Meinung, die Fristen sprächen gegen eine solche Vorgehensweise.

 

TA Mering erklärt, vor Ablauf des laufenden Jahres müsse eine vertragliche Vereinbarung mit straßen.nrw getroffen werden. Die Stadt Haan werde die Querungshilfe aktiv bauen müssen, was Personalkosten verursache. Die Baukosten übernehme straßen.nrw. Nur eine punktuelle Querungshilfe würde von dort positiv beschieden werden.

 

Stv. Lerch beantragt zur Geschäftsordnung den Schluss der Debatte.

 

Diesem Antrag wird mit 33 Ja- und 8 Nein-Stimmen entsprochen.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung präsentieren die Fraktionen von CDU, SPD und GAL einen alternativen Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

 

27 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen