Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

"Das Ergebnis der Baukostenkontrolle für die Baustelle Sanierung und Erweiterung Stadtbücherei vom Oktober 2010 wird zur Kenntnis genommen.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung von folgenden überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zugestimmt

-       bei Produkt 040300 – Stadtbücherei, Aufwandsart: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Ergebnishaushalt) über 119.000,- €

-       und bei dem Produktsachkonto 040300.098100, Investiv-Nr. 0965003651 (Investitionshaushalt)     über 50.000,- €."

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Formella eröffnet mit dem Hinweis, auf die Entwicklung der Kosten und deren Gründe bei diesem Projekt sei zuletzt umfassend in Kultur- sowie Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss eingegangen worden. Da sie als Kämmerin zu einer Mittelbereitstellung in dieser Größenordnung nicht berechtigt sei, sei die Zustimmung des Rates erforderlich. Im weiteren Verlauf erläutert sie die beabsichtigten Deckungsvorschläge gemäß Vorlage. Sie hoffe auf einen Abschluss des Projektes und die Neueröffnung der Stadtbücherei Haan im Februar 2011.

 

Bezug nehmend auf die Deckungsvorschläge der Verwaltung möchte Stv. Vossieg wissen, was dafür nicht gemacht werden könne, insbesondere, ob die Sanierung des Sanitärbereiches der Sporthalle Adlerstraße entfalle.

 

TA Eden legt dar, der bestehende Bauunterhaltungsansatz sei u.a. wegen gesenkter Baustandards im laufenden Jahr nicht voll ausgeschöpft worden. Auf die vorliegende Reserve könne zurückgegriffen werden, so dass alle beabsichtigten Maßnahmen durchgeführt werden könnten.

 

Bgo. Formella erinnert an die anlässlich des bestehenden Nothaushaltes vom Kreis Mettmann vorgegebene 10%ige Standardabsenkung der Ausgabenansätze im freiwilligen Leistungsbereich.

 

Stv. Drennhaus fragt, ob es sich bei der Baukosteneinsparung beim Neubau der OGS-Pavillons an der Grundschule Don-Bosco um Standardabsenkungen oder qualitative Minderungen handele.

 

TA Eden versichert, dass es sich hier weder um eine Standardabsenkung noch um eine qualitative Minderung in der Bauausführung handele. Man habe in diesem Falle günstige Angebote ausführender Baufirmen erhalten und von wirtschaftlicher Baukosteneinsparung profitieren können.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig