Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Beschluss:

 

"Von einer Abschaffung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren zugunsten der Finanzierung dieser Dienstleistungen durch einen Aufschlag auf die Grundsteuer B wird abgesehen."


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert eröffnet mit der Feststellung, dass es sowohl für die eine als auch die andere Lösung gute Argumente gebe. Daher habe die Verwaltung auf eine Empfehlung verzichtet.

 

Stv. Kohl erinnert an den Grundsatz der Haushaltswahrheit und – klarheit, wonach eine klare Trennung von Steuer- und Gebührenhaushalten notwendig sei. Zwar seien wohl langfristig Einsparungen im Falle einer Abschaffung der Straßen- und Winterdienstgebühren zugunsten der Grundsteuer wahrscheinlich, doch stehe demnächst eine Reform der Grundsteuer an, deren Auswirkungen noch nicht zu überblicken seien. Weiterhin sei das Verursacherprinzip zu beachten, welches besage, dass die Kosten dort zu berechnen seien, wo diese entstünden. Daraus folge, dass die Straßen- und Winterdienstgebühren nicht zugunsten eines Aufschlages auf die Grundsteuer abgeschafft werden sollten.

 

Stv. Pohler hat ein Für und Wider in der Sachlage erkannt, sieht aber wenig Sinn in einer Änderung. Dies liege vor allem an der Einrechnung der Winterdienstgebühren in den 5-Jahres-Schnitt mit der Folge, dass die Berechnungen für andere Positionen anfielen und dennoch angestellt werden müssten.

 

Stv. Holberg befürchtet, dass die Unsicherheit bei den Bürgern noch viel größer werde, wenn ein jahrelang erprobtes Gebührensystem verändert werde. Daher sei auch die CDU-Fraktion für die Beibehaltung des Gebührensystems für Straßenreinigung und Winterdienst.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich