Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Beschluss:

 

"Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfs wird die weitere Beratung und ein evtl. Beschluss in die kommende Sitzung des BVVFA vertagt."


Protokoll:

 

AM Heinze kann den Beschlussvorschlag der Verwaltung und das Votum der Experten nicht nachvollziehen. Die Stellungnahme des Kreises Mettmann selbst weise aus, dass die Voraussetzungen für eine Querungshilfe (Verkehrsstärke, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) an der Landstr. gegeben seien. Die genannten Richtlinien gelten immer für den Regelfall, seien zudem kein Gesetz. Allein die Tatsache, dass Kinder die stark befahrene Straße querten, um zur gegenüberliegenden Bushaltestelle zu gelangen, sei ein guter Grund, um von den Richtlinien abzuweichen. Technisch sei bewiesen worden, dass die Querungshilfe auch in die Bushaltestelle münden könne.

 

TA Mering verweist auf die einmütige Stellungnahme gleich dreier Behörden, die eine zusätzliche Querungshilfe als kontraproduktiv einstufen. Selbst wenn der Ausschuss eine solche beschließe, würde diese mit Verweis auf den § 45 StVO von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nicht genehmigt.

 

Stv. Straßburg bekennt, ihm sei dieser Beschlussvorschlag zu endgültig. Irgendeine weitere Hilfe für Straßenquerer müsse angeboten werden. Dies sei auf der Landstraße eher nötig als auf der B 228. Er favorisiere einen Auftrag an die Verwaltung, ein Gesamtsicherheitskonzept für die Landstraße zu erstellen.

 

Stv. Stracke kritisiert ebenfalls das Urteil der Experten. So sage die Unfallhäufung nichts über die potentielle Gefahr auf einer Straße aus. Insbesondere jüngere und ältere Verkehrsteilnehmer würden durch eine zusätzliche Querungshilfe geschützt, bevor ein tödlicher Unfall passiere. Den Vorschlag der FDP-Fraktion findet er bedenkenswert.

 

Stv. Greeff zitiert das Schreiben der überörtlichen Straßenverkehrsbehörde, wonach die vorhandenen Querungsmöglichkeiten der Landstraße sich in zumutbarer Entfernung zum westlichen Zugang des Kindergartens befänden. Die CDU-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu, der Alternativ-Vorschlag der FDP löse aber Beratungsbedarf aus.

 

AM Schniewind möchte nicht bis zum ersten tödlichen Unfall warten und hält eine Gesamtkonzeption für die Landstraße als den richtigen Weg.

 

AM Heinze bekräftigt, eine Querungshilfe schade nicht. Der Vorschlag der FDP schiebe alles auf die lange Bank und zeuge nicht von Geradlinigkeit.

 

Stv. Straßburg erklärt, die FDP-Fraktion werde über den vorliegenden Beschlussvorschlag nicht abstimmen und stelle den Antrag, die Verwaltung möge ein zukunftsweisendes Verkehrssicherheitskonzept für die komplette Landstraße erstellen.

 

Stv. Stracke schlägt daher vor, fraktionsinterne Beratungen über einen ausformulierten und begründeten Antrag der FDP-Fraktion führen zu wollen.

 

Stv. Greeff schließt mit der Bemerkung, ein evtl. Gesamtkonzept müsse auch eine Darstellung der Kosten beinhalten.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich