Beschluss:

 

 


Protokoll:

 

Stv. Dr. Gräßler fragt an, ob es richtig sei, dass es aufgrund einer Gesetzesänderung Einschränkungen für die Bewerber hinsichtlich der Tätigkeit in Wahlvorständen gäbe.

 

 

StOAR Skroblies bestätigt, dass die Direktkandidaten nicht im Wahlvorstand in dem Wahlbezirk mitwirken dürfen, in dem sie kandidieren und die Kandidaten der Reservelisten nicht in dem Wahlvorstand des Wahlbezirks, in dem sie wohnen.