Beschluss:

 

Das "Abstimmungsprozedere zwischen dem Betriebshof, dem Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss (JHA) mit kontinuierlichem Berichtswesen im JHA" wird einstimmig beschlossen.

 


Protokoll:

 

Stv. Klaus vertritt die Auffassung, dass ihre Anfrage, warum ein Gerät auf der Anlage nicht repariert wurde, nicht ausreichend beantwortet worden sei. Sie habe die Befürchtung, dass die Anlage Stück für Stück zurückgebaut und letztlich geschlossen werde.

 

AL Hippel betont, dass nicht beabsichtigt sei, die Anlage zu schließen. Die Anlage sei 1999 durch Spenden gebaut worden. Ein Gerät sei so defekt gewesen, dass es habe abgebaut werden müssen. Die anderen 4 Geräte gebe es noch und würden von BMX-Fahrern vorranging und ausgiebig genutzt. Es stünden nach Sachstandsbericht erst 2019 wieder Mittel zur Verfügung an der Anlage etwas zu machen, bis dahin seien lediglich Reparaturen möglich.

 

Stv. Mentrop möchte wissen, ob eine Skateranlage noch zeitgemäß sei?

 

Hr. Köhler informiert, dass Skaten nicht nur eine Sportart sei, sondern auch eine Subkultur. Wer diese ernsthaft betreibe, brauche ständig neue Geräte. Demnach sei die vorhandene Anlage nicht mehr zeitgemäß und es würden professionelle Anlagen vorrangig genutzt

 

AL Hippel berichtet, dass BMX-Fahrer die Anlage verstärkt nutzen würden. Die Entwicklung müsse beobachtet und darauf reagiert werden.

 

Stv. Elker bestätigt aus der Erfahrung seines Sohnes, der zu den BMX-Bikern gehöre, dass die BMX-Fahrer die Anlage rege nutzen würden.

 

Stv. Kirchhoff erklärt, er könne dem Antrag der SPD zustimmen, es dürften allerdings keine zusätzlichen Aufwendungskosten entstehen.

 

Vors. Sack stellt folgendes Prozedere dem JHA zur Abstimmung vor:

 

Abstimmungsprozedere zwischen dem Betriebshof, dem Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss (JHA) mit kontinuierlichem Berichtswesen im JHA

 

Stellt der Betriebshof fest, dass ein Spielgerät nicht mehr sicher ist, bzw. Sicherheitsrisiken kurz oder langfristig zu erwarten sind, und dass das Gerät / die Anlage sofort oder kurz- bis mittelfristig demontiert bzw. ersetzt werden muss, wird das Jugendamt informiert und klärt in Abstimmung mit dem Betriebshof folgende Fragen:

 

Ist die Nutzung des Spielplatzes bzw. der Skateranlage nach dem Abbau auch weiterhin, im Sinne seines ursprünglichen Nutzungskonzeptes, gewährleistet?

Falls ja, ist keine weitere Aktivität seitens der Verwaltung notwendig und der JHA muss nicht eingeschaltet werden.

Falls nein, ist der JHA kurzfristig zu informieren.

 

Kann der Spielplatz/ die Anlage zukünftig anders genutzt werden oder wird durch Kinder, Jugendliche, Eltern, Kitas, Anwohner oder andere relevante Gruppen eine andere veränderte Nutzung gewünscht?

Falls ja, soll ein neues Nutzungskonzept seitens der Verwaltung erstellt werden, unter Beteiligung der o.g. relevanten Personengruppen und/oder Einrichtungen, und das Ergebnis im JHA beraten werden. Gegebenenfalls ist der zuletzt 2008 im JHA beratene Spielflächenplan hierbei zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Falls nein, wird hierüber im JHA beraten und es ist seitens des JHA eine Empfehlung zur Zukunft des Spielplatzes / der Anlage abzugeben.

 

Unabhängig von akuten Handlungsbedarfen soll das Jugendamt mindestens einmal pro Jahr den JHA über den aktuellen Sachstand zum Thema Spielplätze in Haan informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig