Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 7

Beschluss:

 

 „1.  Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.  Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Untere Landstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 01.10.2008 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Haan im unmittelbaren westlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Haan-Ost zwischen der Elberfelder Straße (B228) und der Landstraße sowie dem vorhandenen Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“. Es umfasst die Flurstücke 176, 1324, 1326, 459 sowie Teilbereiche der Flurstücke 461 und 1325 aus der Flur 9 der Gemarkung Haan und aus der Flur 11 Teilbereiche des Flurstücks 493. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.  Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Untere Landstraße“ gemäß den Darstellungen in dieser Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.“

 

 


Protokoll:

 

Während Stv. Braun-Kohl darauf verweist, dass ihre Fraktion ihre Bedenken zu diesem Bebauungsplan immer wieder dargelegt habe und sich folgerichtig der Stimme enthalten werde, kündigt Stv. Drennhaus für die SPD-Fraktion im Sinne einer Weiterentwicklung des Geländes die Zustimmung an. Die Fraktionen von UWG und GAL kündigen dagegen Gegenstimmen an.


Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen