Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9

Beschluss:

 

„Dem geänderten Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplans Nr. 165 „Alte Wache Schillerstraße“ mit seiner Begründung in der Fassung vom 28.05.2010 wird zugestimmt.

 

Gemäß § 4a (3) BauGB ist der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.

 

Das Plangebiet befindet sich in der Haaner Innenstadt an der Schillerstraße 14, am Rande des Schillerparks. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 378, 380, 382, Flur 26, Gemarkung Haan.

 

Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lerch erkundigt sich, warum die Verwaltung einen Bebauungsplan, der längst durch den PlUA abgelehnt worden sei, erneut auf die Tagesordnung setze. Sie möchte wissen, ob dies rechtlich zulässig sei oder ob die Verwaltung den TOP so lange auf die Tagesordnung nehmen wolle, bis der Beschluss gefasst sei.

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, erklärt, die erneute Aufnahme eines TOPs widerspreche nicht der Geschäftsordnung des Rates.

 

Stv. Ruppert meint, der Rat hätte mit Sicherheit dem Beschluss zugestimmt. Die Ablehnung mit Stimmengleichheit im PlUA sei nur aufgrund der Unvollständigkeit der Mehrheitsfraktion zustande gekommen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Gemäß § 58 (2) und (3) GO NRW setzt der Ausschussvorsitzende die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest. Auf Verlangen des Bürgermeisters ist der Ausschussvorsitzende verpflichtet, einen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja- und 9 Nein-Stimmen