Beschluss:

 

„1./ Der Bebauungsplan Nr. 171 „Klutenberg-Nord“ wird gemäß § 2 (1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Bebauung Pastor-Vömel-Straße 25-37, im Westen durch die Prälat Marschall-Straße, im Süden durch die Flächen des Friedhofes Gruiten und im Osten durch die öffentliche Parkplatzfläche im Ortseingangsbereich. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

 

2./ Den Planungszielen und dem städtebaulichen Konzept entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

 

3./ Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt."

 

 


Protokoll:

 

StOBR Rautenberg erläutert die Vorlage. Danach lägen für dieses Gebiet konkrete Bauabsichten vor, die städtebaulich aber nicht gewollt seien, weil das Heranrücken an die Ortsumgehungsstraße, die mit hohem finanziellem Aufwand zum Zweck der Lärmreduzierung gebaut worden sei, damit konterkariert werde. Das Betreiben einer Bauleitplanung sei gegenüber einer unwägbaren Gerichtsentscheidung der sicherere Weg, die städtebaulichen Ziele zu verwirklichen.

 

Stv. Ruppert möchte wissen, ob die Erschließung der Grundstücke plangemäß umgesetzt werden könne.

 

StOBR Rautenberg erläutert, dass man sich in einem sehr frühen Planungsstadium befinde und keine belastbare Aussage hierzu möglich sei. Die privaten Eigentümer regelten dies untereinander.

 

Stv. Lukat fügt an, sie erwarte auch hierzu Anregungen der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

AM Eichler fragt nach den Folgekosten des Beschlusses.

 

StOBR Rautenberg führt aus, der Beschluss selbst löse keine Kosten aus. Die Aufwendungen für Vermessung und Lärmgutachten würden zu einem späteren Zeitpunkt aber städtische Mittel binden.

 

Stv. Drennhaus gibt zu bedenken, der Bebauungsplan solle in der Hauptsache privatwirtschaftliche Interessen befriedigen, da sei es nicht einzusehen, warum allein die Stadt die Folgekosten zu tragen hätte.

 

StOBR Rautenberg sieht keinen Spielraum zur Aufteilung der Kosten.

 

Stv. Lerch fragt nach dem genauen Planungsanlass und einer Dringlichkeit. Weiterhin bittet sie um Auskunft über den skurrilen Zuschnitt des nördlichen Baufensters.

 

StOBR Rautenberg betont, die Planung erfolge um baulichen und planerischen Fehlentwicklungen in diesem Gebiet vorzubeugen. Bei dem vorliegenden Entwurf seien die bisherigen Vorstellungen einzelner Bauherren berücksichtigt worden und gingen teilweise auf positive Bauvorbescheide zurück.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig