Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Protokoll:

 

StOBR Rautenberg eröffnet mit einer Erläuterung der Vorlage. Dabei hält er fest, dass eine Weiterentwicklung der Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordere.

 

Stv. Lukat wirft ein, dass Reihenhäuser derzeit schlecht verkauft würden und schlägt alternativ den Bau von Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften vor. Zudem sei das in Rede stehende durch viele Leerstände geprägt und eine Nachverdichtung erscheine nicht unbedingt städtebaulich angemessen.

 

StOBR Rautenberg erklärt, das Konzept lasse auch ein Umschwenken auf Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften zu, derzeit sei es für derart detaillierte Überlegungen zu früh.

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, fragt daher nach, warum die Verwaltung die Vorlage trotz fehlender Detailschärfe eingebracht habe.

 

StOBR Rautenberg erläutert, dies sei ein Ausfluss aus dem Ratsbeschlusses gewesen, den Schulstandort Bachstraße künftig aufzugeben. Die Verwaltung wolle mit einer rechtzeitigen Planung Ängste bei den Anwohnern gar nicht erst aufkommen lassen und dem PlUA ihre Ideen präsentieren.

 

Stv. Lerch möchte wissen, ob die Verwaltung auch einen Kindergarten- bzw. OGATA-Standort eingeplant habe. Es dürfe nicht nur das Ziel geben, den Standort möglichst schnell wieder zu vermarkten.

 

Stv. Drennhaus stellt überrascht fest, dass die Verwaltung hier offenbar doch über genügend Personalressourcen verfüge, um ein in relativer Ferne zu realisierendes Projekt zu verfolgen, während die Verwaltung sich nicht in der Lage sähe, den Arbeitskreis ÖPNV nach besten Kräften zu unterstützen. Er möchte wissen, ob diese Planung in Übereinstimmung mit dem Flächenmanagement stehe und mit welchen Infrastrukturkosten gerechnet werden müsse.

 

StOBR Rautenberg erklärt, die Verwaltung habe sich schon vor längerer Zeit Gedanken um das in Rede stehende Gelände gemacht. Die jetzigen Ideen fügten sich in die Vorgaben des Flächenmanagements ein.

 

AM Dr. Pech stellt fest, dass in diesem Bereich der Bedarf für einen Kindergarten auch weiterhin gegeben sein werde und fragt nach dem Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf. Zur Variante A möchte er wissen, ob die im nördlichen Bereich gelegenen Häuser aufgrund ihrer etwas abschüssigen Lage Richtung Wald und der nicht weit unter der Erdoberfläche gelegenen Kanäle überhaupt entwässern könnten.

 

StOBR Rautenberg erläutert, wenn die Entwässerung in diesen Bereichen Probleme bereite, könne immer noch mit dem Instrument der Druckentwässerung gearbeitet werden. Zu finanziellen Fragen könne er nichts sagen.

 

Stv. Ruppert fragt für den Fall eines Unternehmer-Interesses an, ob es möglich sei, in diesem Bereich ein Verwaltungsgebäude zu errichten.

 

StOBR Rautenberg zeigt sich ob der durch die Festlegung als allgemeines Wohngebiet sich daraus ergebenden Nutzungskonflikte sehr skeptisch.