Beschluss:

 

„Den Anregungen zur Streuobstwiese im Horst, vorgetragen mit den Schreiben vom 19.03.2010 und 09.11.2010, wird dahingehend gefolgt:

 

1./   Den geänderten Planungszielen zum Bebauungsplan Nr. 107 „Horst“, entsprechend der vorliegenden Sitzungsvorlage die Streuobstwiese bestmöglich und nachhaltig zu schützen sowie den historischen Charakter der Hofschaft zu erhalten, wird zugestimmt.

 

2./   Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Horst" wird fortgeführt.

 

3./   Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Straßen- und Ortslagenbenennung dem Stadtrat eine postalisch zweckmäßige und der Geschichte der Hoflage angemessene Lösung zu unterbreiten.“

 

 


Protokoll:

 

AM Schniewind moniert, die Verwaltung habe in ihrer Vorlage aus früheren Fehlern nicht gelernt und stelle Sachverhalt falsch dar. So befinde sich der ehemalige Feuerlöschteich nicht unter der Streuobstwiese. Auch sei mit dem "historischen Weg" nicht die Stichstraße in den Horst von der Breidenhofer Straße aus gemeint. Das Amt für Denkmalpflege müsse korrekte Informationen zur Sachverhaltsbewertung erhalten.

 

StOBR Rautenberg bestätigt, die Stellungnahme des zuständigen Fachamtes habe sich zwischenzeitlich als falsch herausgestellt. Dies sei dem Amt für Denkmalschutz, welches sich vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen werde, auch mitgeteilt worden.

 

Stv. Becker erklärt für die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen zu wollen. Dem Ansinnen der Bürger werde damit Rechnung getragen.

 

Stv. Drennhaus bemerkt, die Verwaltung habe schon vor längerem zugesagt, dass die Streuobstwiese vor Bebauung wirksam geschützt sei. Mit der Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz sei erst im Dezember zu rechnen. Diese sei abzuwarten und die Entscheidung bis dahin auszusetzen.

 

Stv. Ruppert hält es nicht für relevant, ob der ehemalige Feuerlöschteich unter der Streuobstwiese liege oder nicht. Ihm erschließe sich keine Problematik aus der Vorlage, daher möchte er heute abstimmen.

 

Stv. Lerch und die GAL-Fraktion möchten ebenso der Vorlage zustimmen, weil ein wirksamer Schutz der Hofschaft im Sinne der Anwohner gesichert werde. Sie glaube nicht daran, dass eine Streuobstwiese als Naturschutzdenkmal ausgewiesen werde.

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, möchte noch wissen, inwieweit die vorhandene Edelkastanie zu einer Streuobstwiese passe.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig