Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

 „1.  Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 90 „Schallbruch“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße Schallbruch im Westen und Osten, die A 46 im Norden und durch die Elberfelder Straße im Süden. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig