Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

 

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Dr.Gräßler möchte die noch nicht existente Satzung des Jugendparlaments mit der des Seniorenbeirats abgleichen. Zugleich weist er darauf hin, dass § 4 (2) des Satzungsentwurfes nicht funktioniere, weil der Rat sich erst deutlich nach dem voraussichtlichen Termin der Kommunalwahl im Juni konstituiere.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, der endgültige Termin für die Kommunalwahl werde sich erst im Monat Dezember entscheiden. Daher sei die Feinabstimmung des Satzungstextes erst dann möglich.

 

Weiterhin empfiehlt Stv. Dr. Gräßler den § 8 der Wahlordnung dahingehend zu ändern, dass bei Listenwahlen die ersten 5  und nicht nur 3 Kandidaten aufzuführen seien.

 

Stv. Holberg erläutert, der CDU-Fraktion gehe es um die Generationengerechtigkeit, Senioren und Jugend müssten gleichgestellt werden.

 

Stv. Stracke schlägt vor, die Satzung des Seniorenbeirates auf das Jugendparlament zu übertragen.

 

StOVR Thal ist der Ansicht, das Jugendparlament sollte seine eigene Satzung entwerfen können, ohne ein Muster übergestülpt zu bekommen. Der vorgelegte Satzungsentwurf sei zu großen Teilen ein Satzungsmuster, das den Haaner Verhältnissen angepasst worden sei. Die angeregte Modifizierung zum Zeitpunkt der Konstituierung werde aufgenommen, ansonsten sollten keine Änderungen vorgenommen werden.

 

Bgo. Formella möchte das zugehörige Budget im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 diskutieren.

 

Stv. Ruppert moniert noch einige Unklarheiten in der Wahlordnung. So scheinen ihm die bürokratischen Ansprüche des § 5 (4) unverhältnismäßig hoch, er fürchte sonst nur eine Kandidatur von organisierten Bürgern. Auch möchte er die § 6 (2) und § 7 (1) der Wahlordnung präziser formulieren.

 

Stv. Malovic möchte die Jugend bevorzugen und zunächst endlich das Jugendparlament installieren.

 

Stv. Altmann fragt, ob die Anzahl der Kirchenvertreter auf zwei beschränkt sei oder zusätzliche Vertreter wählbar seien.

 

StORR Rennert erläutert, bei der Wählbarkeit komme es nicht auf die berufliche Tätigkeit der Person an, so dass auch mehr als zwei Personen aus den Reihen der Kirche wählbar seien. Die Formulierung des § 2 sei an diejenige der Kreiswahlordnung angelehnt und habe sich bewährt.

 

Zu § 10 (4) der Wahlordnung möchte Stv. Braun-Kohl wissen, ob die Wahlzeit an die der Europawahl gekoppelt werde, die ihrer Meinung aber bis 21 Uhr ginge.

 

StORR Rennert führt aus, dass schon bei der letzten Europawahl die Wahllokale um 18 Uhr geschlossen hätten.

 

Bgm. vom Bovert schlägt vor, die Verwaltung werde zur Sitzung des Rates ein aktualisiertes Papier vorlegen. Die beschlossene Satzung könne dem Jugendparlament dann zur Beratung vorgelegt werden.

 

Dieserhalb besteht Einvernehmen.