Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert eröffnet mit der Feststellung, dass es keinen Ratsbeschluss gebe, der eine Verlagerung des Gruitener Sportplatzes zur Windfoche bestimme. Die Verwaltung sei seinerzeit dazu beauftragt worden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erarbeiten.

 

Stv. Pohler erinnert an die verschiedenen Planungen für die Windfoche. Erst nach der Klärung weiterer Fragen mit dem Investor lohne sich ein tieferer Einstieg in die Materie.

 

Stv. Dr. Gräßler meint, es gehe darum, möglichen Investoren ausreichende Planungssicherheit anzubieten. So sei ein von der Verwaltung eingeholtes Bodengutachten dem Förderverein unbekannt. Er bitte daher die Verwaltung, alle entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Bgm. vom Bovert stellt dar, die Verwaltung sei gerne unterstützend tätig, wenn sich ein deutlicher Handlungsplan für die Windfoche abzeichne. Dies sei bis zuletzt nicht der Fall gewesen. Jetzt seien aktuelle Realisierungspotentiale zu erkennen und die Verwaltung werde das eingeholte Bodengutachten zur Verfügung stellen.

 

Bgo. Formella spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung den Förderverein in Person von Herrn Schauf über den Diskussionsverlauf im heutigen HFA direkt unterrichtet.

 

Stv. Ruppert konstatiert, die Verlagerung des Gruitener Sportplatzes zur Windfoche sei schon seit längerer Zeit ohne positiven Rückhalt in Gruiten. Die FDP-Fraktion werde daher nur ein Projekt unterstützen, wenn es auf dem Gelände des bisherigen Sportplatzes stattfinde. Dabei müsse die Finanzierung aus Privat-/ Investitionsvermögen stammen, allenfalls eine geringfügige Restfinanzierung durch die Stadt sehe er als machbar an.

 

Bgm. vom Bovert gibt zu bedenken, die Stadt habe den Ankauf des Grundstückes an der  Windfoche mit der Zweckbestimmung Sportplatz durchgeführt. Wenn eine andere als die Sportplatz-Nutzung ausgeübt werde, hätte die Stadt ca. 350.000 € für das Grundstück  zu viel gezahlt. 

 

Anmerkung des Amtes für Finanzmanagement: Aufgrund der katastermäßigen Ausweisung als Ackerland erfolgte die Bewertung in der Eröffnungsbilanz gemäß der gesetzlichen Vorgaben mit dem Bodenrichtwert für Ackerland und nicht mit den Anschaffungskosten. Aufgrund dieser Bewertung drohen unabhängig von der Grundstücksnutzung keine Belastungen der zukünftigen Jahresergebnisse.

 

Stv. Rehm erklärt, die GAL-Fraktion sei schon immer gegen die Verlagerung des Sportplatzes an die Windfoche gewesen. Daher begrüße man die Privatinitiative, die eine Sanierung des Sportplatzes an Ort und Stelle vorsehe.

 

Stv. Giebels ist der Ansicht, die Sanierung des Sportplatzes stehe nicht im Widerspruch zu einer Verlagerung an die Windfoche. In 15 Jahren bleibe der Standort Windfoche eine Option, weil dann sowohl das Spielfeld an der Hochdahler Straße als auch der zur Sanierung anstehende Gruitener Sportplatz aus ihrer vorgesehenen Nutzungszeit herausgefallen seien. Heute müsse es darum gehen, die Privatinitiative handlungsfähig zu machen. Dabei müssten alle potentiellen Nutzer mit ihren unterschiedlichen Interessen und Wünsche berücksichtigt werden.