Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1./  Auf der Grundlage des § 97 Abs. 3 Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung werden die Eigenanteile für den/die 1. anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen mit Wirkung vom 01.01.2011 auf 11,60 € (bisher 11,20 €)  und mit Wirkung vom 01.01.2012 auf 12,00 € (dann bisher 11,60 €/Höchstbetrag) neu festgesetzt.

 

2./ Der zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen Bahngesellschaft sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH bestehende Vertrag wird mit Wirkung vom 01.01.2011 und zum 01.01.2012 wie folgt geändert:

                        

§ 1

           

       § 3 Satz 2 und 3 wird zum 01.08.2011 wie folgt geändert:

 

       In den Sätzen 2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € auf 11,20 € ersetzt. Mit Wirkung vom 01.01.2012 wird der v.g. Betrag in den Sätzen 2 und 3 auf 12 € ersetzt (eine allgemeine Preisanpassung zum 01.01.2012 vorausgesetzt).

 

§ 2

 

       Zu diesem Vertrag sind keine Nebenabreden erfolgt.

 

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Formella erläutert die Vorlage. Danach sei es das Anliegen des VRR, moderate Preisanpassungen vorzunehmen, bis der zulässige Höchstwert der Eigenanteile für Schüler erreicht sei. Bis zum Jahresbeginn 2012 sei diese dann erreicht und steige bis dahin um 0,80 €. Dies erscheine aus Sicht der Verwaltung als vertretbar und kein Grund, der beantragten Vertragsänderung zu widersprechen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig