Beschluss

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

AL Thal erläutert den aktuellen Sachstand der Entwicklung. 2008 wurde das Kinderförderungsgesetz geschaffen, hiernach erhalten Kinder von 1 bis 3 Jahren einen Anspruch auf Betreuung in einer Einrichtung bzw. Tagespflege. Zurzeit stehen in Einrichtungen 154 und in der Tagespflege annähernd 60 Betreuungsplätze zur Verfügung. Dies entspräche einer Bedarfsdeckungsquote von rund 31 von Hundert. Bzgl. des U3-Ausbaus wurden kontinuierlich Gespräche mit den Trägern geführt, inwieweit von dort zusätzliche Plätze geschaffen werden könnten.

Nach den Förder-Richtlinien seien 90 % der Kosten förderfähig, die restlichen Kosten seien regelmäßig vom kommunalen Träger zu tragen. Inwieweit das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes in Münster aus Oktober dieses Jahres eine andere Finanzierungspraxis bringe, bleibe abzuwarten.

 

AM Thome möchte wissen ob die die beantragten 12 Plätze der Einrichtung auf der Hochdahler Straße berücksichtig seien und ob die Anträge für die Einrichtung der Breidenhofer Straße lägen.

 

AL Thal erklärt, dass für die Hochdahler Straße bzgl. einer baulichen Maßnahme noch kein Förderantrag vorläge. Die zusätzlichen U3-Plätze würden in der aktuellen Planung für 2011/2012 berücksichtigt. Zur Breidenhofer Straße liegen vom Landesjungendamt keine neuen Erkenntnisse vor.

 

Vors. Sack sagt, dass die Sachlage keine Neue sei. Aus dem Bestand heraus sei der Ausbau nicht zu schaffen, bzgl. der Eigenmittel sei der Ausbau nicht gesichert. Hier sei der Rat gefordert, da es sich um eine Pflichtaufgabe handele. Die Eltern würden lt. seiner Erfahrung den Rechtsanspruch einklagen. Er hoffe auf die freien Träger.

 

AM Dr. Pech entgegnet, dass sich die Träger ebenfalls in einer Nothaushaltsituation befünden. Die Kirchensteuer sei rückläufig, so seien die Geldausgaben im Beschluss eingeschränkt worden. Auch derzeitige Angebote müssten eher zurückgefahren werden, als dass eine Ausweitung erwartet werden könne. Er hoffe auf eine künftige auskömmliche Finanzierung durch KiBiZ.