Beschluss:

 

Die Ausführungen der Tischvorlage der Verwaltung werden einstimmig zustimmend vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

"für das Kindergartenjahr 2011/2012 (01.08.2011 - 31.07.2012) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen und zu bilden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht zu melden"

wird angenommen.

 

 


Protokoll:

 

Seitens der Verwaltung wird eine Tischvorlage (Anlage 2) eingebracht, zur Verwendung eines Zuschusses aus dem Nachtragshaushalt 2010 des Landes für den U-3 Ausbau.

 

1. Bgo Formella erläutert, der Zuschuss von rd. 253.000 Euro sei an Kriterien geknüpft. Die Verwendung des Zuschusses sei bis zum 15.01.2011 dem Land zu benennen. Die Verwaltung werde die Einrichtungen des Waldorfkindergartens in der Friedrichstraße und die Einrichtung der katholischen Kirchengemeindeverbandes in der Breidenhoferstraße melden, da diese die Förderkriterien erfüllen. Die Einrichtung auf der Parkstraße erfülle die Kriterien nicht, da hier noch keine U-3 Plätze belegt seien.

 

AL Thal führt weiter aus, dass die Anträge in 2010 gestellt worden seien. Die Einrichtung in der Friedrichstraße habe das Land in die aufgestellte "Härtefallliste" aufgenommen. In den beiden genannten Einrichtungen seien bereits U-3 Plätze im Vorgriff auf die investiven Maßnahmen belegt worden. Dies sei ein Kriterium für die Verwendung der Landesmittel.

 

1. Bgo Formella ergänzt, der Landeszuschuss aus dem Nachtragshaushalt reiche für die Maßnahme in der Breidenhofer Straße nicht aus. Das Land habe einen Bewilligungsbescheid über die Gesamtmittel im 1. Quartal 2011 in Aussicht gestellt, wenn die "Härtefallliste" abgearbeitet sei.

 

Stv. Goetze möchte wissen, was mit den weiteren Anträgen der Verwaltung sei.

 

AL Thal berichtet, dass das Landesjugendamt eine klare Prioritätenliste bei der Bearbeitung der Anträge habe; zunächst würden die sogenannten Härtefälle abgearbeitet, danach Anträge für Einrichtungen, in denen bereits U-3 Kinder aufgenommen seien. Dann würden die restlichen Anträge berücksichtigt, der Zeitablauf hierbei sei noch unklar.

 

AM Siebel folgert, dass die Umsetzung der Maßnahme für die Einrichtung in der Parkstraße demnach unklar sei.

 

AL Thal berichtet, dass die Kindergartenbedarfsplanung auch Plätze berücksichtige, deren Verfügbarkeit zum 01.08. nicht gewährleistet sei. Die Bereitstellung von U-3 Plätzen in der Parkstraße sei für das Kindergartenjahr 2012/2013 vorgesehen.

 

Vors. Sack macht deutlich, dass die Träger werden vorpreschen müssen. Die Anträge seien auf den Weg gebracht worden, deswegen bestünden gute Voraussetzungen Unterstützung zu erhalten. Es sei aber sicherlich eine Vorleistung seitens der Träger erforderlich.

 

 

1. Bgo Formella nimmt Bezug auf die Kindergartenbedarfsplanung. Der Rat habe bereits am 17.02.2009 eine Bedarfsdeckungsquote von 37% festgelegt, während der Bund eine Quote von 35% vorgebe. Man sei sich dessen bewusst, dass in der Realität von einem höherem Bedarf im U-3 Bereich auszugehen sei.

Die Möglichkeiten der Stadt seien ausgeschöpft worden, wie in der Vorlage erläutert sei. Sie sei ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Träger mit der Verwaltung.

 

AL Thal vertieft, dass die Vorlage entsprechend der Datenlage der Träger und der Verwaltung zusammengetragen und abgestimmt worden sei. Als Ergebnis sei der Beschlussvorschlag entstanden.

 

Stv. Goetze dankt der Verwaltung für die gute und detaillierte Vorlage. Man müsse diese gesamtstädtisch betrachten. Danach habe Haan einen guten Stand bezüglich der Vorgabe des Bundes, und noch mehr nach der Vorgabe des Landes, wo eine Quote von 32% vorgegeben sei. Da in der Praxis von einem höheren Bedarf auszugehen sei, möchte sie wissen, ob der Verwaltung Informationen vorlägen, wonach beabsichtigt sei, seitens des Landes die Quote anzuheben.

 

AL Thal erläutert, dass das Problem in den Fach- und Spitzenverbänden thematisiert werde. Es würden Forderungen vorgetragen, eine fundierte Bedarfsanalyse zu erstellen. Ob dies die Quotenregelung beeinflusse sei unklar.

 

Vors. Sack berichtet, dass eine Studie des Jugendinstitutes vor Jahren den Prozentwert von 35 ermittelt habe. Dies werde in der Praxis seiner Meinung nach ohnehin irrelevant, wenn ab 2013 ein Rechtsanspruch auf Unterbringungsplätze für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bestünde. Der Rat habe bereits eine höhere Quote angesetzt. Er halte es für wichtig, die Träger zu ermuntern, da in Haan 97% der Plätze von den freien Trägern getragen würden.

 

AM Dr. Pech meint, dass die Bedarfsdeckung der U-3 Plätze perspektivisch zu sehen sei. Wie denn reale Zahlen zu erreichen seien?

 

AL Thal gibt ein praktisches Beispiel, wie schwierig das umzusetzen sei. Z.B. seien in der Einrichtung "Guttentag-Loben-Straße" U-3 Plätze ausgewiesen worden, diese stünden jedoch zum 01.08.2011 nicht für U-3 zur Verfügung. Eine weitere Problemstellung z.B. sei, dass in der Kindertagespflege von rund 60 vorhandenen Plätzen für U-3 Kinder nur 34 entsprechend belegt seien.

 

Stv. Goetze fragt, ob es richtig sei, dass nur bis zu 3 Kinder U-3 von einer Tagesmutter betreut werden dürfe.

 

AbtL. Fischer bestätigt, dass dies auf kreiseinheitlich festgelegt worden sei, eine Tagesmutter nur bis zu 3 Kindern in diesem Alter sorgegemäß betreut werden könne. Durch diese Tatsache konnten in Haan jedoch weitere Tagesmütter gewonnen werden.

 

1. Bgo Formella weist darauf hin, dass die Optionen "Parkstraße" und weiter "Hochdahler Straße" als weiteres Kontingent zu Verfügung stünden, falls eine weitere Förderung gewährt würde.

 

Stv. Dr. Niepenberg möchte wissen, ob denn ein Ausbau der Kindestagespflege nicht eine Möglichkeit sei, eine höhere Betreuungsdichte für U-3 Jährige zu erreichen?

 

AbtL. Fischer räumt ein, dass dies eine Option sei. Allerdings gibt sie zu bedenken, dass genügend Personen gefunden werden müssten, die sich auch qualifizieren wollen. Dies sei also von der Anzahl schwer zu steuern und zu planen.

 

Vors. Sack ergänzt, dass andere Städte bezüglich der Betreuungsquote auf die Tagespflege gesetzt hätten und sich dabei deutlich verschätzt hätten.

 

Stv. Goetze möchte wissen, was mit der Einrichtung auf der Bismarckstraße sei.

 

AM Dr. Pech berichtet, dass man versuche Plätze der OGS in den Gruppentyp 2 umzuwandeln.

 

AL Thal erläutert, dass das Hortsystem auslaufen würde und es eine Möglichkeit sei, eine andere Gruppenstruktur herbeizuführen.

 

Stv. Kirchhoff sieht nur eine begrenzte Möglichkeit zur Errichtung neuer Plätze in den bestehenden Einrichtungen. Ein bedarfsgerechtes Angebot, für den Rechtsanspruch ab 2013, sei nur bei Neuerrichtung möglich. Entweder gäbe es mehr Mittel seitens des Landes oder der Rechtsanspruch müsse beschnitten werden, mit letzterem rechne er nicht. Es solle mit einer Planung zur Neuerrichtung begonnen werden, auch wenn die Mittel derzeit nicht da seien.

 

1. Bgo. Formella entgegnet, dass die Planungsperspektive in der gegenwärtigen Haushaltssituation klar sei. Der Nothaushalt würde den Handlungsspielraum diktieren. Es stünde für eine Neuerrichtung kein Geld zu Verfügung und den Trägern ging es ebenso.

 

Stv. Kirchhoff erläutert, dass er eine Planung im technischen Sinne meine, dass die Verwaltung für eine Neuerrichtung inhaltlich vorbereitet sei, damit man bei möglichen zusätzlichen Geldzuflüssen seitens des Bundes oder Landes zeitnah reagieren könne.

 

AM Siebel unterstützt, dass bei den Einrichtungen auf der Friedrich- und Breidenhofer- Straße, die Leistungen des Landes deshalb kämen, weil die Stadt zeitig Anträge gestellt habe.

 

AL Thal entgegnet, dass der Umstand, mehr oder zeitigere Anträge würden mehr Zuschüsse ergeben, so nicht zutreffend sei. Im Rahmen der Landesbewilligung sei die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Bedarfsdeckungsquote maßgeblich.

 

Vors. Sack plädiert dafür, dass offensiv geplant werde und die Träger unterstützt werden sollten. Die Finanzierung, sei nicht Aufgabe des JHA.

 

1. Bgo. Formella macht deutlich, dass alle Möglichkeiten eingeplant seien. Man sei mit den Trägern im Gespräch, es müsste sich jedoch im realistisch umsetzbaren Rahmen bewegen, anders würde es keinen praktischen Sinn ergeben.

 

Stv. Klaus möchte wissen, ob denn die Eltern zu der Thematik befragt worden seien?

 

Vors. Sack berichtet, dass vor ca. 4-5 Jahren eine entsprechende Befragung durchgeführt worden sei. Es habe sich jedoch gezeigt, dass die Ergebnisse nicht zuverlässig gewesen seien. Gespräche mit den Trägern würden geführt und die Bedarfe würden von dort zuverlässiger weiter transportiert.

 

AM Bachmann-Blumenrath erläutert, dass sie der Bedarf in den Familien ständig verändern würde. Diese Bedarfe würden sich in den Einrichtungen wiederspiegeln. Die Inhalte würden in der AG 78 gut weiter transportiert. Sie halte dies für einen guten Weg.

 

Stv. Kirchhoff betont, dass er ein Handlungskonzept für wünschenswert halte. Eine Neuerrichtung beinhalte nicht zwangsläufig einen Neubau.

 

1. Bgo. Formella führt aus, dass die Prioritäten im Rat gesetzt würden. Ein Umbau oder eine Sanierung sei eine kostenintensive politische Entscheidung.

 

Stv. Niepenberg gibt zu bedenken, was denn passiere, wenn z.B. 40 Eltern ihren Rechtsanspruch einklagen würden, dann müsse man doch gewappnet sein.

 

Vors. Sack erläutert, dass die Stadt dies dann bezahlen müsse. Er halte es für wichtig, dass der JHA ein Konzept entwickele und die Ratspolitiker im JHA entsprechende Prioritäten setzen würden.

 

Stv. Mentrop wirft ein, das man über statistische und theoretische Zahlen sprechen würde.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig.