Beschluss:
„Die
Satzung über die 38. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Entwurf
wird beschlossen.“
Protokoll:
Stv. Wolfsperger bittet darum, das komplette Straßenverzeichnis noch einmal auf Aktualität zu überprüfen. Als Beispiel führt er die Bismarckstraße nach der Ausbau-Situation an. Er möchte wissen, ob die Anwohner, insbesondere Neubürger, regelmäßig und detailliert über ihre Räum- und Reinigungspflichten informiert würden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Auf die
Winterdienstpflichten wird (seit 2010) im Januarkalendarium des Umweltkalenders
hingewiesen. Außerdem erscheinen in der Presse regelmäßig zu Beginn der
Wintersaison Berichte zu den Winterdienstpflichten. Ein Merkblatt hierzu liegt
den Lokalredaktionen vor. Darüber hinaus befindet sich zur
Fahrbahnwinterwartung seit 2009 ein entsprechender Hinweis auf dem Merkblatt,
welches den Steuer- und Gebührenbescheiden beigefügt wird.
Auf die
Gehwegreinigungspflicht wird im Umweltkalender 2011 auf der Oktoberseite (S.
21) hingewiesen.
Stv. Drennhaus sieht die Straßenreinigung einem demographischen Problem ausgesetzt: Durch mehr Ruheständler stünden die Autos vor allem in Wohngebieten dauerhafter am Straßenrand und behinderten die Straßenreinigung. Er fragt daher, ob im Straßenreinigungsleistungsvertrag ein Vor- oder Beikehrer vorgesehen sei, der auch Zonen reinigen könne, die durch PKW verstellt seien.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Einsatz eines
Beikehrers ist vereinbart.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig