Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die Satzung über die 38. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Entwurf wird beschlossen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Wolfsperger bittet darum, das komplette Straßenverzeichnis noch einmal auf Aktualität zu überprüfen. Als Beispiel führt er die Bismarckstraße nach der Ausbau-Situation an. Er möchte wissen, ob die Anwohner, insbesondere Neubürger, regelmäßig und detailliert über ihre Räum- und Reinigungspflichten informiert würden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf die Winterdienstpflichten wird (seit 2010) im Januarkalendarium des Umweltkalenders hingewiesen. Außerdem erscheinen in der Presse regelmäßig zu Beginn der Wintersaison Berichte zu den Winterdienstpflichten. Ein Merkblatt hierzu liegt den Lokalredaktionen vor. Darüber hinaus befindet sich zur Fahrbahnwinterwartung seit 2009 ein entsprechender Hinweis auf dem Merkblatt, welches den Steuer- und Gebührenbescheiden beigefügt wird.

Auf die Gehwegreinigungspflicht wird im Umweltkalender 2011 auf der Oktoberseite (S. 21) hingewiesen.

 

Stv. Drennhaus sieht die Straßenreinigung einem demographischen Problem ausgesetzt: Durch mehr Ruheständler stünden die Autos vor allem in Wohngebieten dauerhafter am Straßenrand und behinderten die Straßenreinigung. Er fragt daher, ob  im Straßenreinigungsleistungsvertrag ein Vor- oder Beikehrer vorgesehen sei, der auch Zonen reinigen könne, die durch PKW verstellt seien.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Einsatz eines Beikehrers ist vereinbart.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig