Beschluss:

 

Es wird von einem Beschluss abgesehen, da die Angelegenheit im Rahmen der Etatberatungen im HFA bzw. Rat zu entscheiden sei.


Protokoll:

 

Vors. Stracke begrüßt Herrn Angern und unterbricht die Sitzung und gibt dem Vorsitzenden des Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt, Herrn Angern, die Möglichkeit, den Antrag zu begründen.

 

 

Herr Angern führt aus:

Ausgangssituation sei, dass der Kreis Mettmann nur nach den Förderrichtlinien anerkannte Betriebskosten bezuschusst, diese lägen weit unter den tatsächlich entstehenden. So entstünden rd. 140.000,00 € Personalkosten, hiervon anerkannt würden nur 62.500,00 €. Gründe hierfür sei insbesondere, dass durch den Kreis 1,5 Stellen anerkannt würden, tatsächlich müsse ein Stellenbedarf von 2,25 Stellen abgedeckt werden Hinzu käme Aufwand für Zivildienstleistende. Problematisch sei auch, dass der Kreis in seinen Förderrichtlinien Lohnsteigerungen nur unregelmäßig berücksichtige.

Für die Sachkosten würden seit 2003 unverändert Pauschalsätze gelten, alle Kostensteigerungen seitdem müsse die Einrichtung selbst aufgefangen.

 

Im Juni 2011 laufe das System des Zivildienstes aus. Da z.Z. zum Bundesfreiwilligendienst noch keine Gesetzesvorlage existiere, müsse dies durch zwei 400,00 € -Kräfte kompensiert werden, um die Dienstleistungen ‚Essen auf Rädern’ sicher zu stellen. In 2011 bedeute das ein Mehr von 4.000,00 €, in 2012 ein Mehr von 8.000,00 € Personalkosten, sofern kein Ersatz aus dem Bundesfreiwilligendienst erreicht werden könne. Diese Ersatzgestellung stehe nicht zu erwarten.

Die Stadt Haan kündigt eine 10-% Kürzung ihrer Zuschüsse für den Treff an, dies bedeute für 2011 ein Einnahmeausfall von ca. 1800,00.

In 2011 stehe eine tarifliche Erhöhung bei den Personalkosten von ca. 2,8 % an. Dies ergäbe eine weitere Zusatzbelastung von rd. 3.500  €/Jahr, die ebenso von der Einrichtung zu tragen sei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bemessung der öffentlichen Zuschüsse erfolge nicht an den tatsächlichen Kosten,  sondern an den sogenannten ‚anerkannten Betriebskosten’.  Z.B. seien die gesamten Personalkosten um ca. 57 % höher, als nach den Regeln des Kreises anerkannt werde.

Der städtische Zuschuss nehme die vom Kreis anerkannten Betriebskosten als Grundlage. Derzeit betrage der städtische Zuschuss 20,16 % von den anerkannten Betriebskosten. Ursprünglich habe dieser bei 25 % gelegen, nach einer Steigerung auf  40 % sei dann in den 90er Jahren sukzessive auf 20,16 % gekürzt worden.

 

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Aufwands und der Zuschussgewährungen bitte er vor allem, die angedachte Kürzung von 10 % nicht und die Erhöhung des Prozentsatzes für den städtischen Zuschuss auch von 20,16 % auf 25 % (Satz von 1968) anzuheben.

 

 

 

Der Kreis Mettmann habe durch die Neufassung seiner Richtlinien für die Seniorenbegegnungsstätten mit Wirkung ab 01.01.2011 qualitative Vorgaben bzgl. Personal und Angeboten der Einrichtung gemacht, die die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in der Seniorenpolitik berücksichtigen sollen. Der ‚Treff für Alt und Jung’ der Arbeiterwohlfahrt habe bei der Überprüfung durch den Kreis in 2010 ein ausgezeichnetes Ergebnis erhalten. Nach Aussagen des Kreises werde sich dies aber nicht nachhaltig auf die Höhe der Zuschüsse auswirken.

Aus Trägersicht werde auch ein widersprüchliches Verhalten der öffentlichen Zuschussgeber erkannt.  Die Erhöhung der Anforderungen gehe nicht mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung einher.

Die Erschließung zusätzlicher Finanzquellen (Spenden, Sponsoren) sei bei dem seit 2003 kontinuierlich bereits Geleisteten bzw. Ausgebauten kaum noch möglich. Ebenso sei die Umlage der Mehrbelastungen bzw. Finanzausfälle auf Dienstleistungen, wie z. B. "Essen auf Rädern" nur noch eingeschränkt möglich. Hierbei müsse auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden / Kundinnen geschaut werden.

Letztendlich seien finanzielle Einbußen dann nur noch über Einschränkungen des Angebotes sowie in der Personalausstattung aufzufangen. Kürzungen im Angebot, wie z. B. bei der Beratung in Altersfragen, tangierten dann den ganzheitlichen Ansatz in der Arbeit und somit zu einem Qualitätsverlust.

Die Arbeiterwohlfahrt als ‚armer’ und ‚gemeinnütziger’ Träger dürfe keine Gewinne erzielen. Eine Rücklage, aus der ein strukturelles Defizit aufgefangen werden könne, stehe nicht zur Verfügung. Ohne eine verlässliche kontinuierliche Bezuschussung und Förderung könne die Einrichtung nicht existieren. Kein ehrenamtlicher Vorstand kann auf Dauer für ein strukturelles Defizit gerade stehen und die Verantwortung übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vors. Stracke nimmt die Sitzung wieder auf.

 

Stv. Lukat greift auf, dass kein definierter Beschlussvorschlag vorläge. Es müsse im Sozialausschuss über die dargelegten Auswirkungen nachgedacht werden. Es könne hier jedoch kein Beschluss über die erforderlichen Mittel gemacht werden, deswegen sei es erforderlich die Fachausschüsse zu informieren und einzubinden.

 

1. Bgo Formella berichtet, dass am kommenden Samstag die Sparkommission tage und die Angelegenheit dort besprochen werde. Das Ergebnis der Beratung könne dann auch in den HFA/Rat, in die Haushaltsberatung einfließen.

 

Vors. Stracke bittet, dass die Protokollierung aus dem Sozialausschuss der Sparkommission sowie dem HFA und Rat zur Haushaltsberatung zugeleitet werde. Hierzu besteht im Ausschuss Einvernehmen.

 

Stov. Pohler unterstreicht, dass die AWO die Unterstützung des Sozialausschusses benötige. Er habe Sorge, dass viele Aufgaben ohne Hilfe nicht mehr geleistet werden könnten. Es sei wichtig, entsprechende Impulse an die Sparkommission und in die Haushaltsberatung weiterzugeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig