Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

 

 


Protokoll:

 

Stv. Straßburg erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Er führt aus, dass die Landstraße in den letzten Jahren einem Wandel zur verkehrsintensiven Nutzung erfahren habe, die einiges an Konfliktpotentialen berge. In diesem Zusammenhang erscheine seiner Fraktion ein ganzheitliches Verkehrskonzept angebracht.

 

Stv. Greeff meint, eine derartige Untersuchung sei sicher wünschenswert aber vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt nicht darstellbar.

 

AM Heinze berichtet von dem jüngsten Verkehrsunfall, der eine schwere Verletzung einer jungen Fußgängerin zur Folge gehabt hätte. Dieser hätte bei Vorhandensein einer Querungshilfe in Höhe Bushaltebucht verhindert werden können. Daher werbe er erneut für die Installation einer Querungshilfe an dieser Stelle.

 

Stv. Rehm sieht die Situation als Nachweis dafür, dass die Inhalte des Verkehrsentwicklungsplanes II zu optimieren seien. Er vermisse aber den TOP zum Antrag der SPD bzgl. der Errichtung einer Querungshilfe auf der Landstraße auf der Tagesordnung. Über diesen sei in der letzten BVVFA-Sitzung auf Bitten der FDP-Fraktion wegen Beratungsbedarfes nicht abgestimmt worden. Dies werfe die Frage auf, ob nicht doch das von der Verwaltung als überflüssig betrachtete Beschluss-Controlling benötigt werde.

 

TA Mering erklärt, die komplette Thematik sei unter dem neuen Antrag der FDP-Fraktion, der aktuell zur Beratung anstehe, seitens der Verwaltung subsummiert worden.

 

Der Vorsitzende, Stv. Stracke, macht darauf aufmerksam, dass dies unter dem Aktenzeichen des SPD-Antrages hätte geschehen müssen.

 

Stv. Greeff sieht seine Fraktion außer Stande einen Beschluss über die Querungshilfe zu fassen und kündigt vorsorglich Beratungsbedarf an. Desweiteren verweist er auf die Kosten von ca. 54.000 €, die im Nothaushalt gar nicht genehmigungsfähig seien.

 

Stv. Straßburg wirft ein, die Querungshilfe sei in der letzten BVVFA-Sitzung als verkehrstechnisch nicht umsetzbar bezeichnet worden, daher habe die FDP-Fraktion sich zum in Rede stehenden Antrag doch erst entschlossen.

 

AM Heinze vertritt die Auffassung, diese Einschätzung der Verwaltung beruhe auf Richtlinien und keinerlei gesetzlichen Vorgaben. Gegen Richtlinien könne durchaus verstoßen werden, wenn der Schutz eines höheren Gutes betroffen sei.

 

TA Mering berichtet mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises nach dem Unfall erneut gesprochen zu haben. Diese habe ihre Meinung aber nicht geändert. Ohne deren Genehmigung sei die Querungshilfe nicht zu realisieren.

 

AM Heinze hält diese Genehmigung nicht für erforderlich und fragt, warum die Verwaltung zu einem so wichtigen Thema Frau Frehoff nicht in der Sitzung zur Befragung vorhalte.

 

Herr Bürgel präsentiert die Unfallstatistik der Landstraße in den Jahren 2008-2010. Danach ereigneten sich 14 Fahrunfälle ohne Fußgängerbeteiligung. Der aktuelle Unfall sei eindeutig auf die Schuld der jungen Fußgängerin zurückzuführen. Insgesamt könne auf der Landstraße im Verhältnis zum Verkehrs- von einem geringen Unfallaufkommen und keinesfalls von einem Unfallschwerpunkt gesprochen werden.

 

Stv. Dürr besteht darauf, den noch nicht abgestimmten Antrag der SPD-Fraktion zur Querungshilfe auf die Tagesordnung der nächsten BVVFA-Sitzung zu setzen.

 

Der Vorsitzende, Stv. Stracke, bittet um Beantwortung der folgenden Fragen zur Niederschrift:

 

1. Warum wurde das Verkehrsschild zum LKW-Durchfahrverbot auf der Landstraße nicht schon auf der Elberfelder Straße angebracht?

 

2. Warum kann die große Abbiegespur für LKW auf der Landstraße nicht gesperrt werden?

 

3. Warum ist die mittlere Spur der Landstraße in Fahrtrichtung Innenstadt zwischen den Einmündungen Kampheider Straße und Rheinische Straße noch existent?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1. Das LKW – Durchfahrtsverbotschild auf dem Vorwegweiser hinter dem Kreisverkehr der Elberfelder Straße wurde inzwischen erneuert.

 

2. Die Abbiegespur kann nicht gesperrt werden, weil sich der Verkehr dann auf der Landstraße aufstauen würde.

 

3. Die Fahrspur dient als Einfädelungsstreifen für den aus der Kampheider Straße links in die Landstraße abbiegenden KFZ-Verkehr.

 

 

Die FDP-Fraktion meldet zunächst Beratungsbedarf an.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich