Protokoll:

 

AL Rautenberg erläutert, dass es seit 2003 einen Bebauungsplan für das Gebiet Hasenhaus gäbe. Es handele sich um ein Neubaugebiet mit ca. 300 Wohnungen. Es habe bei der Bauplanung eine intensive Bürgerbeteiligung gegeben. Mit dem Bebauungsplan werde die Flächennutzung in dem Gebiet festgesetzt. Der Zeitpunkt der Umsetzung und die Finanzierung der städtebaulichen Maßnahmen sei darin nicht enthalten. Hierzu gäbe es ergänzende Verträge, so den Folgekostenvertrag und den Erschließungsvertrag.

Bei der Ermittlung der Belange, die bei der Planung zu berücksichtigen worden seien, sei festgestellt worden, dass ein Ortsteilspielplatz und Kindergarten benötigt werde. Dieser stelle auch einen Ersatz für den Spielplatz auf der Blumenstraße dar. Es sei auf Grund der sich in diesem Bereich abzuzeichnenden Entwicklungen ein neues B-planverfahren vorgesehen mit der auch zukünftigen Ausweisung eines Kindergartens. Die Spielplatzfläche sei derzeitig noch als Außenbereich ausgewiesen, könnte dann entsprechend neu als Ortsteilspielplatz ausgewiesen werden.

Im Planungsausschuss am kommenden Dienstag (08.03.2011) werde darüber in nichtöffentlicher Sitzung mit der vorläufigen Vorlage berichtet werden. Danach werde ein Bebauungsplankonzept erstellt werden.

 

1. Bgo. Formella weist darauf hin, dass 30.000 Euro für die Planung des Ortsteilspielplatzes im Haushaltsjahr 2011 und 220.000 Euro im Haushaltsjahr 2012 für die Realisierung des Spielplatzes eingeplant sei. Die Summe müsse aber – wie sie schon in vorherigen Sitzungen erläutert habe – aus dem Kindergartenbudget des Folgekostenvertrages Hasenhaus (vor)finanziert werden. Dies habe auf Grund des Nothaushalts die Konsequenz, dass bis 2014 diese Mittel nicht für den Kindergartenausbau zur Verfügung stünden.

 

Dies führte zu einer regen Diskussion, ob das Geld – auch die 30.000 Euro Planungskosten – nicht lieber für die Realisierung von Kindergartenplätzen in ganz Haan, gerade in Hinblick auf die gesetzliche Angebotsverpflichtung ab 2013 im U-3 Bereich, verwendet werden solle.

 

 

Der öffentliche Sitzung wurde unterbrochen und die Öffentlichkeit gebeten, den Raum kurz zu verlassen.

 

 

Die finanziellen Rahmenbedingungen des Folgekostenvertrages, die rechtlichen Auswirkungen verschiedener Handlungsszenerien sowie die wegen des Nothaushalts eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der Stadt wurden erörtert.

 

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wurde wieder aufgenommen und die Öffentlichkeit wieder in den Raum gebeten.