Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

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Protokoll:

Bgm. vom Bovert erklärt den vorliegenden dritten Entwurf einer Zielvereinbarung zum Endprodukt der Verwaltung. Der von der Politik geforderte Umfang gleiche einer Art  Leitbildprozess und müsse in einem anderem Rahmen erarbeitet werden. Sollte die Politik konstruktive Vorschläge machen, würden diese berücksichtigt.

 

Stv. Giebels hält nach mehrfachen Beratungsgängen nun auch die Umsetzung und Verbindlichkeit der Vereinbarung für das wichtigste Ziel. Seine Fraktion werde die Vorlage strukturieren und Aufgabenbereiche nach Prioritäten ordnen. Dieser Entwurf werde allen Fraktionen zur Verfügung gestellt, so dass die Beratung im HFA fortgeführt werden könne.

In folgender Reihenfolge sollten die Oberpunkte geordnet werden: 1. Servicestelle, 2. Gewerbeflächenmanagement, 3. Veranstaltungen und 4. Marketingmaßnahmen.

Das Oberziel müsse das gewünschte Profil behandeln: z.B. Clusterstrategie oder Branchenmix. Dabei sollten klare Ziele formuliert und der Konjunktiv vermieden werden.

Beim Oberpunkt Servicestelle sei die Prioritätensetzung wichtig und nach außen zu kommunizieren. Die Benennung von konkreten Flächengrößen hingegen sei nicht nötig, da das Grundstücksportfolio diese Informationen ständig aktuell und abrufbar zu halten habe. Dabei sollte das Gewerbeflächenmanagement sowohl städtische als auch private Gewerbeflächen und –immobilien berücksichtigen.

Bei Marketingmaßnahmen sollte Wert auf die Kooperation mit Externen gelegt werden. Bezüglich Budgetplanung bedürfe es in der Zielvereinbahrung keiner absoluten Zahlen.

 

Der Vorsitzende regt an, dass aufgrund der langen Debatte um die Zielvereinbarung nun im nächsten HFA und RAT beraten und entschieden werden solle. Für eine Entscheidung bräuchte nicht der nächste WLA abgewartet werden.

 

Stv. Stracke kritisiert, dass die Ziele und Maßnahmen nicht sauber formuliert bzw. voneinander getrennt seien. Zur Zielformulierung könne man sich einschlägiger Standards z.B. SMART bedienen. Verbindlichkeit sei angestrebt.

Im Namen seiner Fraktion lädt er ein, in einer redaktionellen Sitzung - eine von allen getragene Version - auf Basis des vorliegenden Grundgerüstes zu erarbeiten.

 

Stv. Drennhaus entnimmt der Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Kommunale Wirtschaftsförderung NRW „Kommunalen Wirtschaftsförderung 2010“, dass eine Zielvereinbahrung durchaus Züge eines Leitbildes aufweisen könne.

Die Formulierung „Chefsache“ sei synonym mit kompetenter Betreuung nach außen zu verstehen. Das Profil des Wirtschaftsstandortes müsse aus einem Stärken-Schwächen- Profil abgeleitet werden. Die Standortfaktoren Wohnen, Kultur und Freizeit sollten explizit benannt werden.  Unternehmensdaten müssten in einer entsprechenden Datenbank gepflegt werden. Revitalisierungsprojekte seien zu konkretisieren und ein Standortentwicklungsprogramm mit dem Ziel der Imagestärkung zu erarbeiten.

 

Stv. Lerch sieht den Fokus der Wirtschaftsförderung auf der Vermarktung des Gewerbegebietes „Millrather Straße“. Für die Zielvereinbarung fordert Sie konkretere Vorschläge zur Bestandpflege und Akquisition externer Unternehmen. Haan als lebenswerte Stadt müsse ebenso Arbeitsgegenstand sein. Zur Fusion mit dem Kulturamt gebe es keinerlei Aussagen. In den Ausschüssen sollte öffentlich diskutiert werden.

 

AM Städtler sieht keine Notwendigkeit, in diesem Umfang und dieser Tiefe zu diskutieren. Es handele sich nicht um die Ausarbeitung eines Gesetzes, sondern um die Setzung von Schwerpunkten. Dies sei das eigentliche Ziel und bedürfe regelmäßiger Abstimmungen.

 

Der Vorsitzende hält einen konstruktive Auseinandersetzung in den Fraktionen sowie eine interfraktionelle Abstimmung für eine gute Möglichkeit, den Abschluss der Vereinbarung weiter voranzubringen.

 

Stv. Drennhaus lädt die Verwaltung und Fraktionen für Donnerstag, 17.3.2011, 18 Uhr in die SPD-Geschäftsstelle ein.