Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Grobkonzept für die zukünftige Kindergartenplanung zu entwickeln und im 2. Halbjahr einen Sachstandsbericht vorzulegen.


Protokoll:

 

Stv. Goetze erläutert, dass im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige ab 2013 dringend etwas unternommen werden müsse. Diese Investition halte sie gegenüber einem Spielplatz für vorrangiger, da beides nicht umsetzbar sei.

 

AM Augsburg möchte wissen ob mögliche Entschädigungsansprüche des Investors, bei Nichtrealisierung des Spielplatzes, zeitlicher Fristen unterlägen.

 

1. Bgo. Formella erklärt, dass es keine zeitlichen Vorgaben gäbe und der Investor in hieraus keine Entschädigung geltend machen könne.

 

StOVR Thal berichtet, dass man bei der Betreuung im derzeitigen Rechtsanspruch mit nahezu Vollversorgung gut aufgestellt sei. Auch bei der Betreuung der Zweijährigen sei man auf einem guten Weg. Dies gelte jedoch nicht für den Gruppentyp II bei den unter Zweijährigen.

 

Vors. Sack stellt dar, dass ein neuer Kindergarten sehr groß sein müsse, um  alle Altersgruppen abdecken zu können. Der städtische Kindergarten sei aus seiner Sicht eher provisorisch gestaltet. Er würde den städtischen Kindergarten gerne mehr ausgebaut und abgesichert sehen. Anstatt zu bauen, sei dies durch die Anmietung von Räumlichkeiten möglich. Solche Ideen und Szenarien seien in einem Grobkonzept darzustellen.

 

1. Bgo Formella sagt, ein solches Konzept könne nur mit den Trägern zusammen erstellt werden.

 

Stv. Goetze würde gerne einen Termin zur Erstellung festlegen.

 

1. Bgo Formella erklärt, dies sei nicht mehr vor der Sommerpause umzusetzen; für die 2. Jahreshälfte halte sie einen Sachstandbericht für möglich.

 

 

AM Gitzler stellt fest, dass man für den in 2013 eintretenden Rechtsanspruch nach den bekannten Fakten 7 – 10 neue Gruppen errichten müsse. Das Investitionsvolumen ginge in die Millionen. Kein Träger könne das leisten. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch habe er den Eindruck, das Problem werde immer weiter verschoben.

 

Stv. Kirchhoff weist darauf hin, dass in einem "Grob"konzept keine komplett detaillierten Aussagen enthalten sein könnten. Verschiedene Lösungsmöglichkeiten seien aufzuzeigen, eine Kostenanalyse sowie die Prüfung der Nutzung von Gebäuden und Räumlichkeiten seien darzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig