Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planänderungsverfahren einzuleiten. Die entsprechende Kostenübernahme ist im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu vereinbaren.“


Protokoll:

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, verweist auf eine Mail, die als Tischvorlage ausliege.

 

Stv. Drennhaus berichtet, die Ortsbesichtigung des Ausschusses habe gezeigt, dass sich eine brache innerhalb einer Baulücke ausgebildet habe. Der bestehende Bebauungsplan stelle für die gute Weiterentwicklung im städtebaulichen Sinne ein Hindernis dar. Eine Bauvoranfrage erfülle die Bedingungen des bestehenden Bebauungsplanes. Der Vorteil einer Änderung des Bebauungsplanes liege im geringen Flächenverbrauch und einer höheren Bodenrendite, der Nachteil im durch den sich erhöhenden Individualverkehr resultierenden Parkraumdruck. Er empfehle, in diesem Gebiet Geschoßwohnungsbau in Maßen zu erlauben und darüber hinaus flexibel zu bleiben.

 

Bgm. vom Bovert ergänzt als weiteren Nachteil einer Planänderung, dass sich die Stadt selbst Konkurrenz beschere.

 

Stv. Ruppert erklärt für die FDP-Fraktion, man habe die Problematik erkannt und könne daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen.

 

Die Konsequenz hieraus, so findet Stv. Rehm, müsse die Einleitung eines Planänderungsverfahrens sein. Die Verwaltung solle prüfen, inwieweit verträglicher Geschosswohnungsbau in diesem Gebiet möglich sei.

 

Stv. Herder befürchtet eine gewaltige Verkehrszunahme, für welche dieses Gebiet infrastrukturell nicht ausgerichtet sei. Daher werde die UWG-Fraktion einem Planänderungsverfahren ihre Zustimmung verweigern.

 

Stv. Lukat sieht kein zwingendes städtebauliches Interesse für eine Planänderung gegeben. Wichtig sei eine ergebnisoffene Diskussion, die Beachtung des 10-Punkte-Klimaschutz-Programms und das Einfügungsgebot.

 

Stv. Drennhaus erwidert, das städtebauliche Interesse sei in der Innenstadtverdichtung zu sehen, ein weiterer Flächenverbrauch müsse verhindert werden.


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung