Beschluss:

 

„1.   Der Satzungsbeschluss vom 19.12.2006 wird aufgehoben.

2.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Verfahren nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

3.    Der Bebauungsplan Nr. 165 „alte Wache Schillerstraße“ in der Fassung vom 18.08.2010 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 18.08.2010 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in der Haaner Innenstadt an der Schillerstraße 14, am Rande des Schillerparks. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 26, Nr. 378, 380, 382.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung."

 

 


Protokoll:

 

Die Fraktionen von SPD und GAL erklären ihre Ablehnung des Beschlussvorschlages.

 

Stv. Rehm moniert,  die textlichen Festsetzungen seien nicht eindeutig. Zwar hoffe man, dass die große Buche erhalten bleiben könne, doch es fehle eine Regelung für das Gegenteil.

 

StOBR Rautenberg erläutert, die gültige Baumschutz-Satzung regele den dann fälligen Ausgleich.


Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja- und 9 Nein-Stimmen